Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Umwidmung des alten Bahnhofgebäudes für gewerbliche Zwecke, es soll hier eine Kleinbrauerei entstehen. Das Vorhaben ist auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1280/2 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, es liegt ebenfalls nicht im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern von Reckendorf. Die Umgebungsbebauung ist in der Art ihrer baulichen Nutzung einem Mischgebiet (MI) gleich.

 

 

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ein Vorhaben zulässig, wenn

1. es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,

2. der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und

3. die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

An dem Außenmaßen des Gebäudes sind keine Änderungen geplant, demnach fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß (GRZ, GFZ im Verhältnis zur Nachbarbebauung) der baulichen Nutzung, der Bauweise (offen) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt, da das Gebäude bereits Bestand ist. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zulässig.

 

Folgende Fassadenänderung sind geplant:

Fassadenänderung aufgrund Einbaus von zwei zusätzlichen WC-Räumen; hier soll pro WC ein Fenster in die Westseite der Fassade, links und rechts von bestehendem Holztor eingebaut werden. Gestaltung, Form und Farbe analog der bestehenden Verglasung inkl. Laibung.

 

In die Westfassade soll aus Lärmschutz- und aus Energieaspekten vor die bestehenden Holztore eine zweiflügliches Fensterelement gesetzt werden. Gestaltung, Form und Farbe analog der bestehenden Verglasung. Laibung der Holztore bleibt bestehen.“