Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Die Gemeinden Reckendorf und Gerach sowie die Stadt Baunach haben eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Anschaffung und Betrieb einer Klärschlammpresse geschlossen. Die Klärschlammpresse ist mittlerweile beauftragt und wird aktuell gefertigt.

Nach dem Abschluss der Zweckvereinbarung gab es zunächst auf Ebene der Klärwärter Gespräche mit den Gemeinden Gundelsheim und Breitengüßbach. Hier wurde das Interesse signalisiert, der Zweckvereinbarung beizutreten. Die Kapazität der Klärschlammpresse reicht hierfür aus, auch die Gemeinde Lauter kann zu einem späteren Zeitpunkt noch aufgenommen werden. Mit den dann insgesamt sechs Gemeinden ist die Klärschlammpresse allerdings ausgelastet.

Nachdem das Interesse immer konkreter wurde, wurde die dieser Vorlage als Anlage beigefügte 1. Zusatzvereinbarung zum Beitritt der Gemeinden Breitengüßbach und Gundelsheim aufgesetzt. Der Gemeinderat der Gemeinde Breitengüßbach hat dieser Zusatzvereinbarung am 28. März 2023 zugestimmt, der Gemeinderat der Gemeinde Gundelsheim dann am 19. April 2023. Die bisherigen Vertragsgemeinden müssen der Aufnahme noch zustimmen. Eine Aufnahme kann nur bei Zustimmung aller Beteiligten erfolgen.

Die Zusatzvereinbarung bestimmt, dass die Zweckvereinbarung vom 05. September 2023 bestehen bleibt und die beiden Gemeinden dieser mit allen Rechten und Pflichten beitreten. Neben einigen redaktionellen Änderungen werden die Anschaffungskosten nun, wie bisher nach Klärschlammanfall, auf fünf Gemeinden aufgeteilt. Es ergibt sich folgende Aufteilung (in Klammern dahinter jeweils die Aufteilung nach der bisherigen Zweckvereinbarung mit drei Gemeinden):

 

  • Stadt Baunach:                                    27,4 %                   [50,6 %]
  • Gemeinde Gundelsheim                    24,5 %
  • Gemeinde Reckendorf:                      23,2 %                   [42,8 %]
  • Gemeinde Breitengüßbach:              21,3 %
  • Gemeinde Gerach:                             3,6 %                     [6,6 %]

 

Die Regelungen zu den laufenden Kosten bleiben unverändert bestehen. Durch den Beitritt der beiden Gemeinden verteilen sich die Anschaffungskosten auf mehrere Vertragspartner, darüber hinaus ist die Presse künftig auch besser ausgelastet. 

Einschließlich eines erforderlichen Nachtrages belaufen sich die Gesamtkosten für die Anschaffung der Presse auf 319.981,48 € brutto.

 


Beschluss:          13 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat Kenntnis vom Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über den 1. Zusatz der Zweckvereinbarung zur Anschaffung und zum Betrieb einer gemeinschaftlichen Klärschlammpresse zum Beitritt der Gemeinde Gundelsheim und der Gemeinde Breitengüßbach und billigt diesen vollinhaltlich und ohne Vorbehalte. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Zusatzvereinbarung für die Gemeinde Reckendorf abzuschließen. Die Zusatzvereinbarung soll nach Zustimmung aller beteiligten Gemeinden in Kraft treten.

 

Der Ortssprecher Markus Höfler verließ um 20:17 Uhr den Raum.

 

 

Bei einer künftigen Vertragsänderung sollte darauf hingewiesen werden, dass die Laufzeit mit Inbetriebnahme der Anlage beginnt.

 

Der Ortssprecher Markus Höfler betrat um 20:19 Uhr den Raum.