Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 08.12.2021 (nach erbetener Fristverlängerung bis zum 18.12.2021).

Die Planung lag vom 02.11.2021 bis einschließlich 08.12.2021 öffentlich aus.

 

  1. Grundlegende Planänderungen

 

Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat Reckendorf beschließt, aufgrund aktueller Gegebenheiten folgende Änderungen im Plangebiet und den dazugehörigen Unterlagen vorzunehmen:

 

  • Verlagerung der öffentlichen Grünfläche vom südwestlichen Bereich des Plangebietes an den Ostrand des Geltungsbereiches.
  • Änderung des Verlaufs der Erschließungsstraße.

 

  1. Träger öffentlicher Belange

 

1. Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:

 

3              Regionaler Planungsverband Oberfranken-West          96052 Bamberg

5              Wasserwirtschaftsamt Kronach                                        96317 Kronach

6              Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung     96049 Bamberg

8              Amt für Ländliche Entwicklung                                         96047 Bamberg

12           Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd            80339 München

13           Verkehrsverbund Großraum Nürnberg                           90443 Nürnberg

14           agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG                  93053 Regensburg

15           Zweckverband zur Wasserversorgung                            96182 Reckendorf

                - Reckendorfer Gruppe

17           Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q      80539 München

19           Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg                              96049 Bamberg

                - Liegenschaftsabteilung

20           Evangelische Gesamtkirchenverwaltung                        96049 Bamberg

24           Kreisbrandrat des Landkreises Bamberg                        96110 Scheßlitz

26           Markt Rentweinsdorf                                                           96184 Rentweinsdorf

 

2. Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Ein-wände zum BBP vorgebracht:

 

1              Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 24, Bayreuth, Stellungnahme vom 12.11.2021

10           TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Stellungnahme vom 02.11.2021

21           Industrie- und Handelskammer, Bayreuth, Stellungnahme vom 29.11.2021

22           Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt, Coburg, Stellungnahme vom 09.11.2021

23           Handwerkskammer für Oberfranken, Bayreuth, Stellungnahmen vom 25.11.2021

25           Gemeinde Gerach, Stellungnahme vom 25.11.2021

27           Stadt Baunach / VG Baunach, Stellungnahme vom 02.11.2021

28           Markt Rattelsdorf, Stellungnahme vom 03.12.2021

 

Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 08.12.2021

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Immissionsschutz:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Behandlung des Vorbringens erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.

Änderungen oder Anpassungen im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren sind nicht veranlasst.

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Bodenschutz:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

Beschluss:          10 : 1

 

Wasserrecht:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Beantragung zur wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.

Die Behandlung der übrigen Sachverhalte des Vorbringens erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.

 

 

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Naturschutz, Bauleitplanung und Verkehrswesen:

 

Der Gemeinderat nimmt die übrigen Ausführungen des Landratsamtes zur Kenntnis.

 

 

Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom 01.12.2021

 

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen inkl. der Hinweise zum Lärmschutz hinsichtlich der angrenzenden Bundesstraße zur Kenntnis. Die Behandlung erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.

 

 

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 11.11.2021

 

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Bereich Landwirtschaft:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Gemeinde Reckendorf ist sich hinsichtlich des schonenden Umgangs mit Natur und Boden bewusst und fokussiert grundsätzlich auch die Innenentwicklung. Bei gewerblichen Flächen ist eine Innenentwicklung - v. a. aus immissionsschutztechnischen Gründen - jedoch generell problematisch. Das vorliegende geplante Gewerbegebiet dient der Erweiterung konkret vorliegender Bauabsichten von ortsansässigen Betrieben. Aufgrund der teilweise bereits bestehender Standorte im benachbarten Gewerbegebiet können diese Erweiterungen auch nur an dieser Stelle stattfinden. Größere zusammenhängende Flächen stehen für eine gewerbliche Bebauung in der Gemeinde Reckendorf außerdem nicht zur Verfügung. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Grundstücke im Plangebiet zügig bebaut werden.

 

Die Bewirtschaftung der angesprochenen angrenzenden Flurwege ist weiterhin uneingeschränkt möglich.

Die Behandlung der übrigen Sachverhalte des Vorbringens erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.

 

 

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Bereich Forsten:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Anregungen bzgl. der Maßnahmen zur Ausgleichsfläche Fl.Nr. 494 der Gemarkung Reckendorf werden übernommen. Die Behandlung erfolgt beim parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.

 

 

 

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg vom 17.11.2021

 

 

 

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die geplante Trafostation wird bei den Darstellungen der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes berücksichtigt. Da sich die Führung der Erschließungsstraße geändert hat, erfolgt die Darstellung der Trafostation am nordwestlichen Kurvenbereich der Erschließungsstraße und befindet sich somit ca. 50 m weiter nördlich als der von der Bayernwerk Netz GmbH vorgeschlagene Bereich.

Die Behandlung der übrigen Sachverhalte des Vorbringens erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.

 

 

Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg vom 15.11.2021

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die angesprochene Koordinierung erfolgt rechtzeitig im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen.

 

 

Stellungnahme der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth vom 08.12.2021

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. In der Begründung zur Flächen-nutzungsplan-Änderung wurde auf das erwähnte Vorranggebiet bereits hingewiesen.

In die Begründung der Flächennutzungsplan-Änderung wird ein Hinweis zur Duldung der Emissionen der angrenzenden Abbauflächen zur Vorrangfläche "TO 5" aufgenommen.

 

 

Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes, Scheßlitz vom 08.12.2021

 

 

 

Beschluss:          11 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Gemeinde Reckendorf ist sich hinsichtlich des schonenden Umgangs mit Natur und Boden bewusst und fokussiert grundsätzlich auch die Innenentwicklung. Bei gewerblichen Flächen ist eine Innenentwicklung - v. a. aus immissionsschutztechnischen Gründen - jedoch generell problematisch. Das vorliegende geplante Gewerbegebiet dient der Erweiterung konkret vorliegender Bauabsichten von ortsansässigen Betrieben. Aufgrund der teilweise bereits bestehender Standorte im benachbarten Gewerbegebiet können diese Erweiterungen auch nur an dieser Stelle stattfinden. Größere zusammenhängende Flächen stehen für eine gewerbliche Bebauung in der Gemeinde Reckendorf außerdem nicht zur Verfügung. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Grundstücke im Plangebiet zügig bebaut werden.

 

 

3.       Öffentlichkeit

 

Beschluss:          11 : 0

 

Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan-Verfahren seitens der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

 


Beschluss:          11 : 0

 

Billigungs- und Verfahrensbeschluss

 

Der Gemeinderat Reckendorf nimmt Kenntnis von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zur 8. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Reckendorf - Bereich Gewerbegebiet Reckendorf Nord.

 

Der Gemeinderat Reckendorf billigt den vom Büro BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 14.06.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 14.06.2023 sowie den heute beschlossenen Planänderungen.

 

Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 14.06.2023 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, welche Arten umweltbezogener Informationen in der Gemeinde verfügbar sind, sowie dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

 

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht ist, wenn nötig, beizugeben.

 

Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro BFS+ GmbH durchzuführen.