Sitzung: 14.06.2023 Gemeinderat Reckendorf
Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 08.12.2021 (nach erbetener Fristverlängerung bis zum 18.12.2021).
Die Planung lag vom 02.11.2021 bis einschließlich 08.12.2021 öffentlich aus.
- Grundlegende
Planänderungen
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat
Reckendorf beschließt, aufgrund aktueller Gegebenheiten folgende Änderungen im
Plangebiet und den dazugehörigen Unterlagen vorzunehmen:
- Verlagerung der öffentlichen Grünfläche vom südwestlichen Bereich
des Plangebietes an den Ostrand des Geltungsbereiches.
- Änderung des Verlaufs der Erschließungsstraße.
- Träger öffentlicher Belange
1. Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
3 Regionaler Planungsverband Oberfranken-West 96052 Bamberg
5 Wasserwirtschaftsamt Kronach 96317 Kronach
6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 96049 Bamberg
8 Amt für Ländliche Entwicklung 96047 Bamberg
12 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd 80339 München
13 Verkehrsverbund Großraum Nürnberg 90443 Nürnberg
14 agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG 93053 Regensburg
15 Zweckverband zur Wasserversorgung 96182 Reckendorf
- Reckendorfer Gruppe
17 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q 80539 München
19 Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg 96049 Bamberg
- Liegenschaftsabteilung
20 Evangelische Gesamtkirchenverwaltung 96049 Bamberg
24 Kreisbrandrat des Landkreises Bamberg 96110 Scheßlitz
26 Markt Rentweinsdorf 96184 Rentweinsdorf
2. Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Ein-wände zum BBP vorgebracht:
1 Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 24, Bayreuth, Stellungnahme vom 12.11.2021
10 TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Stellungnahme vom 02.11.2021
21 Industrie- und Handelskammer, Bayreuth, Stellungnahme vom 29.11.2021
22 Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt, Coburg, Stellungnahme vom 09.11.2021
23 Handwerkskammer für Oberfranken, Bayreuth, Stellungnahmen vom 25.11.2021
25 Gemeinde Gerach, Stellungnahme vom 25.11.2021
27 Stadt Baunach / VG Baunach, Stellungnahme vom 02.11.2021
28 Markt Rattelsdorf, Stellungnahme vom 03.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.
Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 08.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Immissionsschutz:
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis. Die Behandlung des Vorbringens erfolgt im
parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Änderungen oder
Anpassungen im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren sind nicht veranlasst.
Beschluss: 11 : 0
Bodenschutz:
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss: 10 : 1
Wasserrecht:
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis. Die Beantragung zur wasserrechtlichen Erlaubnis
erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.
Die Behandlung der
übrigen Sachverhalte des Vorbringens erfolgt im parallel stattfindenden
Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Beschluss: 11 : 0
Naturschutz,
Bauleitplanung und Verkehrswesen:
Der Gemeinderat nimmt
die übrigen Ausführungen des Landratsamtes zur Kenntnis.
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom
01.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen inkl. der Hinweise zum Lärmschutz hinsichtlich der
angrenzenden Bundesstraße zur Kenntnis. Die Behandlung erfolgt im parallel
stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Stellungnahme des Amtes für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 11.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Bereich Landwirtschaft:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Gemeinde
Reckendorf ist sich hinsichtlich des schonenden Umgangs mit Natur und Boden
bewusst und fokussiert grundsätzlich auch die Innenentwicklung. Bei
gewerblichen Flächen ist eine Innenentwicklung - v. a. aus
immissionsschutztechnischen Gründen - jedoch generell problematisch. Das
vorliegende geplante Gewerbegebiet dient der Erweiterung konkret vorliegender
Bauabsichten von ortsansässigen Betrieben. Aufgrund der teilweise bereits bestehender
Standorte im benachbarten Gewerbegebiet können diese Erweiterungen auch nur an
dieser Stelle stattfinden. Größere zusammenhängende Flächen stehen für eine
gewerbliche Bebauung in der Gemeinde Reckendorf außerdem nicht zur Verfügung.
Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Grundstücke im Plangebiet zügig
bebaut werden.
Die Bewirtschaftung der angesprochenen angrenzenden Flurwege ist
weiterhin uneingeschränkt möglich.
Die Behandlung der übrigen Sachverhalte des Vorbringens erfolgt im
parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Beschluss: 11 : 0
Bereich Forsten:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Anregungen
bzgl. der Maßnahmen zur Ausgleichsfläche Fl.Nr. 494 der Gemarkung Reckendorf
werden übernommen. Die Behandlung erfolgt beim parallel stattfindenden
Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Stellungnahme der Bayernwerk
Netz GmbH, Bamberg vom 17.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die geplante
Trafostation wird bei den Darstellungen der Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes berücksichtigt. Da sich die Führung der Erschließungsstraße
geändert hat, erfolgt die Darstellung der Trafostation am nordwestlichen
Kurvenbereich der Erschließungsstraße und befindet sich somit ca. 50 m weiter
nördlich als der von der Bayernwerk Netz GmbH vorgeschlagene Bereich.
Die Behandlung der übrigen Sachverhalte des Vorbringens erfolgt im
parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Stellungnahme der Deutschen
Telekom Technik GmbH, Bamberg vom 15.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die angesprochene
Koordinierung erfolgt rechtzeitig im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen.
Stellungnahme der Regierung von
Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth vom 08.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. In der Begründung
zur Flächen-nutzungsplan-Änderung wurde auf das erwähnte Vorranggebiet bereits
hingewiesen.
In die Begründung der Flächennutzungsplan-Änderung wird ein Hinweis zur
Duldung der Emissionen der angrenzenden Abbauflächen zur Vorrangfläche "TO
5" aufgenommen.
Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes,
Scheßlitz vom 08.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Gemeinde
Reckendorf ist sich hinsichtlich des schonenden Umgangs mit Natur und Boden
bewusst und fokussiert grundsätzlich auch die Innenentwicklung. Bei
gewerblichen Flächen ist eine Innenentwicklung - v. a. aus
immissionsschutztechnischen Gründen - jedoch generell problematisch. Das
vorliegende geplante Gewerbegebiet dient der Erweiterung konkret vorliegender
Bauabsichten von ortsansässigen Betrieben. Aufgrund der teilweise bereits
bestehender Standorte im benachbarten Gewerbegebiet können diese Erweiterungen
auch nur an dieser Stelle stattfinden. Größere zusammenhängende Flächen stehen
für eine gewerbliche Bebauung in der Gemeinde Reckendorf außerdem nicht zur
Verfügung. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Grundstücke im
Plangebiet zügig bebaut werden.
3. Öffentlichkeit
Beschluss: 11 : 0
Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum
Bebauungsplan-Verfahren seitens der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Beschluss: 11
: 0
Billigungs- und Verfahrensbeschluss
Der Gemeinderat Reckendorf nimmt Kenntnis von der
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zur 8. Änderung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Reckendorf - Bereich Gewerbegebiet
Reckendorf Nord.
Der Gemeinderat Reckendorf billigt den vom Büro BFS+ GmbH
- Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf
in der Fassung vom 14.06.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 14.06.2023
sowie den heute beschlossenen Planänderungen.
Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom
14.06.2023 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen,
welche Arten umweltbezogener Informationen in der Gemeinde verfügbar sind,
sowie dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich
oder zur Niederschrift vorbringen kann.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben
können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §
4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit
allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht
oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse
und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl.
Begründung und Umweltbericht ist, wenn nötig, beizugeben.
Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro BFS+ GmbH
durchzuführen.