Sitzung: 12.07.2023 Gemeinderat Reckendorf
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung
folgender Sachverhalt vor:
Der Bürgerantrag „Begrenzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ wurde von 22 Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern unterzeichnet, das notwendige Quorum nach Art. 18 b Abs. 3 Satz 1 GO wurde damit erreicht. Der Antrag lautet wie folgt:
„Um den Flächenverbrauch zu deckeln, fordern wir eine Begrenzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im gesamten Gemeindegebiet Reckendorf (einschließlich der Ortsteile) auf eine Gesamtgröße von maximal 20 Hektar +/- 10%.“
Der Antrag beinhaltet eine gemeindliche Angelegenheit und wurde von einer ausreichenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet. Zu diesem Thema wurde innerhalb des vergangenen Jahres kein Bürgerantrag eingereicht. Es wurden drei vertretungsberechtigte Vertreterinnen und Vertreter benannt. Der Antrag hat darüber hinaus eine Begründung. Der Antrag ist somit formell und materiell zulässig. Für die Feststellung der Zulässigkeit sowie die inhaltliche Behandlung ist aufgrund des Inhaltes des Bürgerantrages der Gemeinderat zuständig.
In der heutigen Sitzung soll zunächst die Zulässigkeit gemäß Art. 18 b Abs. 4 GO festgestellt werden. Die inhaltliche Behandlung gemäß Art. 18 b Abs. 5 GO soll zusammen mit den nächsten Schritten des Bauleitplanverfahrens, voraussichtlich im Oktober, behandelt werden.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf stellt die
formelle und materielle Zulässigkeit des Bürgerantrages „Begrenzung von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ vom 28. Juni 2023, eingegangen am 29. Juni
2023, gemäß Art. 18 b Abs. 4 GO fest.