Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 915/7 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Knockäcker - 1. Änderung“, und ist darin als Gewerbegebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Gewerbegebiet Knockäcker“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Aus den vom Landratsamt Bamberg übermittelten Unterlagen gehen keine Befreiungen von den Festsetzungen des gültigen BPlanes hervor. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Befreiung der Baugrenze notwendig wird. Die notwendigen Unterlagen sind vom Landratsamt nachzufordern.

 

Baugrenze

Die Erweiterung der Lagerhalle ist östlich Richtung der Bundesstraße geplant. Hier ist laut BPlan ein anbaufreien Schutzstreifen. Die geplante Erweiterung befindet sich im Schutzstreifen dieser ergibt sich aus Bundesgesetzen.

 

Im Bereich des BPlanes wurde bereits eine Befreiung erteilt, hier handelte es sich allerdings um eine Werbetafel. Aus Sicht der Verwaltung ist die Befreiung, für eine Bebauung im anbaufreien Schutzstreifen, abzulehnen. Sollte Bedarf für eine Lagerhalle bestehen, könne diese auch an einem anderen Standort auf dem Grundstück realisiert werden.

 

Stellplätze

Aus den vom LRA übermittelten unterlagen geht kein Stellplatznachweis hervor, dieser ist nachzureichen.

 


Beschluss:          9:4

Weil das Vorhabensgelände um mind. 3 Meter höher liegt als die benachbarte Bundesstraße, in dessen Schutzstreifen das Bauvorhaben teilweise zu liegen käme, wird das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 915/7 der Gemarkung Reckendorf, Gewerbegebiet Knockäcker 8, erteilt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Antragsunterlagen nicht vollständig sind.