Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten nachfolgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

„Nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Nicht unter diese Vorschrift fallen damit laufende Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung oder mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinde. Ob eine Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung hat, richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde, nicht nach dem von der Angelegenheit Betroffenen. Ob eine Angelegenheit erhebliche Verpflichtungen erwarten lässt, hängt ebenfalls von der jeweiligen Gemeinde, nämlich von deren Haushalt, insbesondere ihrem Haushaltsvolumen, der Größe ihrer Einwohnerzahl, ihrer Leistungs- und Verwaltungskraft und der rechtlichen Schwierigkeit der zu treffenden Sachentscheidung ab; dabei kommt es nicht darauf an, ob solche Verpflichtungen später tatsächlich eintreten.

 

Die Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes fällt nicht unter die laufenden Angelegenheiten des ersten Bürgermeisters, da sie eine nicht unerhebliche Verpflichtung der Gemeinden zur Ausbezahlung der Gelder nach sich zieht. Folglich ist ein Beschluss des Gremiums über die Erfrischungsgelder notwendig.

Das Bay. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration empfiehlt mit Schreiben vom 10.05.2023 als Richtwert für die diesjährige Landtags- und Bezirkswahl 2023 ein Erfrischungsgeld iHv. jeweils 50,- Euro für die Mitglieder des Wahlvorstandes.

 

Bei vom Ablauf her aufwändigeren Wahlen, wie es die Landtags- und die Kommunalwahlen sind, ist es angemessen und vertretbar, einen etwas höheren Satz zu gewähren, da der Aufwand höher ist, die Durchführung arbeitsintensiver und die Auszählung viel länger dauert.

 

Bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl 2018 haben die Mitglieder des Wahlvorstands 50,- Euro und die Beisitzer 45,- Euro Erfrischungsgelder ausbezahlt erhalten. In der diesjährigen Wahl werden pro Wahllokal 9 Mitglieder des Wahlvorstandes eingesetzt.

 

In der Bürgermeisterbesprechung haben die Bürgermeister der 4 Mitgliedsgemeinden Baunach, Reckendorf, Lauter und Gerach haben einstimmig vorberaten, dass die Erfrischungsgelder in selber Höhe wie bei der gleichen Wahl 2018 ausbezahlt werden sollen.

 

Die Wahlhelfer sind die wichtige Basis für jede Wahl und sollten daher in wertschätzender Weise vergütet werden. Bislang haben wir ausreichend Wahlhelfer gewinnen können, was auch dem angemessenen Erfrischungsgeld zuzuschreiben ist. Auf freiwilliger Basis erhalten alle Wahlhelfer nach der Fertigstellung der Ergebnisse auch Pizza und Getränke von der Gemeinde.

 

Aus Gründen der Praktikabilität und Gleichbehandlung wird empfohlen in allen 4 Gemeinden die Höhe des Erfrischungsgeldes einheitlich zu handhaben.“


Beschluss:          14 : 0

 

Der Gemeinderat Reckendorf legt die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wie folgt fest:

Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer und stellvertretender Schriftführer erhalten 50,- Euro Erfrischungsgeld, Beisitzer und Hilfskräfte erhalten 45,- Euro Erfrischungsgeld.