Sitzung: 11.10.2023 Gemeinderat Reckendorf
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung
folgender Sachverhalt vor:
Die Frist für das Beteiligungsverfahren der Behörden und TÖB endete am 09.08.2023. Die Planung lag vom 03.07.2023 bis einschließlich 09.08.2023 öffentlich aus.
Träger öffentlicher Belange
Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 24 95440 Bayreuth
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 96049 Bamberg
- Amt für Ländliche Entwicklung 96047 Bamberg
- Verkehrsverbund Großraum Nürnberg 90443 Nürnberg
- agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG 93053 Regensburg
- Zweckverband zur Wasserversorgung 96182 Reckendorf
- Reckendorfer Gruppe
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q 80539 München
- Bayerischer Bauernverband 96047 Bamberg
- Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg 96049 Bamberg
- Liegenschaftsabteilung
- Evangelische Gesamtkirchenverwaltung 96049 Bamberg
- Gewerbeaufsichtsamt 96407 Coburg
- Handwerkskammer 95440 Bayreuth
- Gemeinde Gerach 96161 Gerach
- VG Baunach 96148 Baunach
- Markt Rattelsdorf 96179 Rattelsdorf
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat der
Gemeinde Reckendorf nimmt dies zur Kenntnis.
Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände zum BBP vorgebracht:
- Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Bamberg, Stellungnahme vom 27.07.2023
- TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Stellungnahme vom 29.06.2023
- Regierung von Oberfranken – Bergamt Nord, Bayreuth, Stellungnahme vom 27.07.2023
- Industrie- und Handelskammer, Bayreuth, Stellungnahme vom 08.08.2023
- Markt Rentweinsdorf, Stellungnahme vom 08.08.2023
- BIV Baustoffe, Steine und Erden, Baunach, Stellungnahme vom 07.08.2023
Beschluss: 9: 0
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.
Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 04.08.2023
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis. Zur Anerkennung der Teilfläche der Fl.Nr. 494
als Ausgleich zum Bebauungsplan wird weiterhin an dem Entwicklungskonzept eines
vollständigen Nutzungsverzichts festgehalten und entsprechend vereinbart.
Für die Ausgleichsfläche Fl.Nr. 1052 der Gemarkung Reckendorf wird wie gefordert durch die Gemeinde eine Pflegevereinbarung mit dem bewirtschaftenden Landwirt geschlossen bzw. eine entsprechend vorgegebene Pflege gewährleistet. Die Bewirtschaftungsvorgaben der Unteren Naturschutzbehörde werden dabei berücksichtigt.
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Hinweis zum Bodenmanagementkonzept wird an die jeweiligen in Frage kommenden Bauherren weitergeleitet.
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich
geltenden Beschluss vom 14.06.2023.
Beschluss: 9 :0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verfahrensvermerke wurden entsprechend zum
Abschluss des Verfahrens redaktionell aktualisiert, sowohl hinsichtlich Ziffer
1 als auch hinsichtlich Ziffern 5, 6 und 7.
Beschluss: 9 :0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich
geltenden Beschluss vom 14.06.2023.
Beschluss: 9 :0
Der Gemeinderat nimmt
die übrigen Ausführungen des Landratsamtes zur Kenntnis. Die Unterlagen werden
in der üblichen Form nach Abschluss des Verfahrens entsprechend übermittelt.
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom
11.07.2023
Beschluss: 9 :0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich
geltenden Beschluss vom 14.06.2023.
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom
09.08.2023
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis. Zum Schutz vor hohen Grundwasserständen oder
drückendem Wasser wurden entsprechende Empfehlungen und Hinweise (z. B.
Beachtung Rückstauebene, Kellerabdichtungen) in die vorliegenden Planungen
integriert.
Möglichkeiten zur
Minimierung der Flächenversiegelung werden dort berücksichtigt, wo sie mit dem
Nutzungszweck vereinbar sind. Ein Hinweis zur erforderlichen Kontaktaufnahme
mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach im Falle der Errichtung geothermischer
Anlagen wird in die Begründung im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung
übernommen.
Der Kreisbrandrat
wurde am Verfahren beteiligt. Die Abstimmung erfolgt an entsprechender Stelle.
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis. Der Hinweis zur Lage der Ausgleichsfläche Fl.Nr.
1052 der Gemarkung Reckendorf innerhalb des festgesetzten
Überschwemmungsgebietes der Baunach wird berücksichtigt. Die geplante Nutzung
als extensives Grünland steht dem Schutzzweck des Gebietes nicht entgegen.
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis. Die Prüfung abwasserintensiver Betriebe erfolgt
wie erwähnt im Einzelfall im Rahmen der jeweiligen Baumaßnahmen. Die
Entwässerungssatzung wird hinsichtlich der Einleitungen von
hausabwasserähnlichen Abwässern aus Industrie- und Gewerbebetrieben in
öffentliche Abwasseranlagen ebenfalls im Einzelfall geprüft. Gleiches betrifft
eine mögliche Genehmigungspflicht nach § 58 WHG.
Hinsichtlich der
Anregungen zur Behandlung des Regenwassers wird auf die bereits beschriebenen
und festgesetzten Maßnahmen (Zisternen, Regenwasser-Management,
Regenrückhaltebecken in offener Bauweise als Bestandteil einer öffentlichen
Grünfläche) im Bebauungsplan verwiesen.
Ein wasserrechtliches
Verfahren wird bei Bedarf rechtzeitig durchgeführt.
Die Grenzen des
erwähnten Wasserschutzgebietes östlich der Bundesstraße B279 sind bekannt. Es
ist nicht vorgesehen, im Wasserschutzgebiet "Reckendorf TB 1-2"
Arbeiten durchzuführen, die grundwasser- oder gewässerschädlich sind.
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Hinweis zu möglichen Anzeichen von
Altlastverdachtsflächen ist Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen.
Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Bamberg vom 27.07.2023
Beschluss: 9 : 0
Beitrag Landwirtschaft:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den
weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 14.06.2023.
Beschluss: 9 : 0
Beitrag Forsten: Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zur Anerkennung der Teilfläche
der Fl.Nr. 494 als Ausgleich zum Bebauungsplan wird weiterhin an dem
Entwicklungskonzept eines vollständigen Nutzungsverzichts festgehalten.
Anpassung der Maßnahmen sind im Rahmen des wiederkehrenden Monitorings der
Ausgleichsfläche und unter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie
dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchzuführen.
Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg vom
26.07.2023
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich
geltenden Beschluss vom 14.06.2023.
Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg
vom 03.08.2023
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich
geltenden Beschluss vom 14.06.2023.
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien Region
Süd, München vom 04.07.2023
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis.
Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises
Bamberg, vom 11.07.2023
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis und verweist zunächst auf den weiterhin
vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 14.06.2023.
Die weiteren Auflagen
- Ergänzung Löschwasserversorgung, Zweiter Rettungsweg, Stellplätze und
Bewegungsflächen, Anordnung Hydranten - werden im Rahmen der anstehenden
Baumaßnahmen berücksichtigt.
Öffentlichkeit
Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan-Verfahren seitens der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht.
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat nimmt
dies zur Kenntnis.
Beschluss: 9
: 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf beschließt
aufgrund der §§ 9 und 10 des BauGB den gefertigten Bebauungs- und
Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" und die 2. Änderung
des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Knockäcker" in Reckendorf in der
Fassung vom 14.06.2023 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom
14.06.2023 und der redaktionellen Klarstellung vom 11.10.2023 als Satzung.