Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Frist für das Beteiligungsverfahren der Behörden und TÖB endete am 09.08.2023. Die Planung lag vom 03.07.2023 bis einschließlich 09.08.2023 öffentlich aus.

 

Träger öffentlicher Belange

 

Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:

 

  • Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 24                 95440 Bayreuth
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung     96049 Bamberg
  • Amt für Ländliche Entwicklung                                         96047 Bamberg
  • Verkehrsverbund Großraum Nürnberg                           90443 Nürnberg
  • agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG                  93053 Regensburg
  • Zweckverband zur Wasserversorgung                            96182 Reckendorf

                - Reckendorfer Gruppe

  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q      80539 München
  • Bayerischer Bauernverband                                             96047 Bamberg
  • Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg                              96049 Bamberg

                - Liegenschaftsabteilung

  • Evangelische Gesamtkirchenverwaltung                        96049 Bamberg
  • Gewerbeaufsichtsamt                                                        96407 Coburg
  • Handwerkskammer                                                             95440 Bayreuth
  • Gemeinde Gerach                                                              96161 Gerach
  • VG Baunach                                                                         96148 Baunach
  • Markt Rattelsdorf                                                                 96179 Rattelsdorf

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände zum BBP vorgebracht:

 

  • Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Bamberg, Stellungnahme vom 27.07.2023
  • TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Stellungnahme vom 29.06.2023
  • Regierung von Oberfranken – Bergamt Nord, Bayreuth, Stellungnahme vom 27.07.2023
  • Industrie- und Handelskammer, Bayreuth, Stellungnahme vom 08.08.2023
  • Markt Rentweinsdorf, Stellungnahme vom 08.08.2023
  • BIV Baustoffe, Steine und Erden, Baunach, Stellungnahme vom 07.08.2023

 

Beschluss:          9: 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 04.08.2023

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zur Anerkennung der Teilfläche der Fl.Nr. 494 als Ausgleich zum Bebauungsplan wird weiterhin an dem Entwicklungskonzept eines vollständigen Nutzungsverzichts festgehalten und entsprechend vereinbart.

Für die Ausgleichsfläche Fl.Nr. 1052 der Gemarkung Reckendorf wird wie gefordert durch die Gemeinde eine Pflegevereinbarung mit dem bewirtschaftenden Landwirt geschlossen bzw. eine entsprechend vorgegebene Pflege gewährleistet. Die Bewirtschaftungsvorgaben der Unteren Naturschutzbehörde werden dabei berücksichtigt.

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Hinweis zum Bodenmanagementkonzept wird an die jeweiligen in Frage kommenden Bauherren weitergeleitet.

 

 

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 14.06.2023.

 

 

 

 

Beschluss:          9 :0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verfahrensvermerke wurden entsprechend zum Abschluss des Verfahrens redaktionell aktualisiert, sowohl hinsichtlich Ziffer 1 als auch hinsichtlich Ziffern 5, 6 und 7.

 

 

Beschluss:          9 :0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 14.06.2023.

 

 

 

 

Beschluss:          9 :0

 

Der Gemeinderat nimmt die übrigen Ausführungen des Landratsamtes zur Kenntnis. Die Unterlagen werden in der üblichen Form nach Abschluss des Verfahrens entsprechend übermittelt.

 

 

Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom 11.07.2023

 

 

Beschluss:          9 :0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 14.06.2023.

 

 

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 09.08.2023

 

 

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zum Schutz vor hohen Grundwasserständen oder drückendem Wasser wurden entsprechende Empfehlungen und Hinweise (z. B. Beachtung Rückstauebene, Kellerabdichtungen) in die vorliegenden Planungen integriert.

Möglichkeiten zur Minimierung der Flächenversiegelung werden dort berücksichtigt, wo sie mit dem Nutzungszweck vereinbar sind. Ein Hinweis zur erforderlichen Kontaktaufnahme mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach im Falle der Errichtung geothermischer Anlagen wird in die Begründung im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung übernommen.

Der Kreisbrandrat wurde am Verfahren beteiligt. Die Abstimmung erfolgt an entsprechender Stelle.

 

 

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Hinweis zur Lage der Ausgleichsfläche Fl.Nr. 1052 der Gemarkung Reckendorf innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Baunach wird berücksichtigt. Die geplante Nutzung als extensives Grünland steht dem Schutzzweck des Gebietes nicht entgegen.

 

 

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Prüfung abwasserintensiver Betriebe erfolgt wie erwähnt im Einzelfall im Rahmen der jeweiligen Baumaßnahmen. Die Entwässerungssatzung wird hinsichtlich der Einleitungen von hausabwasserähnlichen Abwässern aus Industrie- und Gewerbebetrieben in öffentliche Abwasseranlagen ebenfalls im Einzelfall geprüft. Gleiches betrifft eine mögliche Genehmigungspflicht nach § 58 WHG.

Hinsichtlich der Anregungen zur Behandlung des Regenwassers wird auf die bereits beschriebenen und festgesetzten Maßnahmen (Zisternen, Regenwasser-Management, Regenrückhaltebecken in offener Bauweise als Bestandteil einer öffentlichen Grünfläche) im Bebauungsplan verwiesen.

Ein wasserrechtliches Verfahren wird bei Bedarf rechtzeitig durchgeführt.

Die Grenzen des erwähnten Wasserschutzgebietes östlich der Bundesstraße B279 sind bekannt. Es ist nicht vorgesehen, im Wasserschutzgebiet "Reckendorf TB 1-2" Arbeiten durchzuführen, die grundwasser- oder gewässerschädlich sind.

 

 

 

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Hinweis zu möglichen Anzeichen von Altlastverdachtsflächen ist Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen.

 

 

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 27.07.2023

 

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Beitrag Landwirtschaft: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 14.06.2023.

 

 

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Beitrag Forsten: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zur Anerkennung der Teilfläche der Fl.Nr. 494 als Ausgleich zum Bebauungsplan wird weiterhin an dem Entwicklungskonzept eines vollständigen Nutzungsverzichts festgehalten. Anpassung der Maßnahmen sind im Rahmen des wiederkehrenden Monitorings der Ausgleichsfläche und unter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchzuführen.

 

 

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg vom 26.07.2023

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 14.06.2023.

 

 

Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg vom 03.08.2023

 

 

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 14.06.2023.

 

 

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien Region Süd, München vom 04.07.2023

 

 

Beschluss:           9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises Bamberg, vom 11.07.2023

 

 

 

Beschluss:           9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist zunächst auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss vom 14.06.2023.

Die weiteren Auflagen - Ergänzung Löschwasserversorgung, Zweiter Rettungsweg, Stellplätze und Bewegungsflächen, Anordnung Hydranten - werden im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Öffentlichkeit

 

Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan-Verfahren seitens der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht.

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 


Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des BauGB den gefertigten Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" und die 2. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Knockäcker" in Reckendorf in der Fassung vom 14.06.2023 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.06.2023 und der redaktionellen Klarstellung vom 11.10.2023 als Satzung.