Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die kompakte Errichtung der Freiflächen-PVA an einer oder zwei Stellen liegt auch im Interesse der REGe wie der Gemeinde. Andererseits muss dabei aber die Bereitschaft der Grundstückseigentümer berücksichtigt werden. Die Errichtung der PVA kann nicht von der Gemeinde angeordnet werden, sondern hängt von der Bereitschaft der Eigentümer hierzu ab.

REGe und Gemeinde bemühen sich, über Flächentausch an zwei Stellen kompakte Flächen herzustellen.

 


Beschluss:          7 : 2

 

Freiflächen-PVA sollen auf zwei zusammenhängende Flächen im Gemeindegebiet beschränkt werden.