Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 10. Mai 2023, einen Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft auf hälftige Kostenbeteiligung an der Teilsanierung der Elektrotechnik des Grundschulgebäudes in Reckendorf zu stellen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 25. Juli 2023 behandelt. Die Gemeinschaftsversammlung stimmte dem Antrag zu und billigte eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinde Reckendorf.

Die Rechnungsprüfung des Landratsamtes Bamberg wurde ebenfalls eingeschaltet und um Stellungnahme gebeten. Nachdem der Zweck der Sanierung (Verbesserung der Mietsache) entsprechend geschildert worden war, wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorgehen geäußert.

Die Zweckvereinbarung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Gemeinderat muss dieser noch zustimmen.

 

Um 18:12 Uhr betritt Christian Zweig den Saal.


Beschluss:          14 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat Kenntnis vom Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine Zweckvereinbarung zur gemeinschaftlichen Sanierung der Elektroinstallation im Grundschulgebäude Reckendorf zusammen mit der Verwaltungsgemeinschaft Baunach und billigt diesen vollinhaltlich und ohne Vorbehalte. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Reckendorf abzuschließen. Die Zweckvereinbarung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten.