Sitzung: 22.11.2023 Bau- und Umweltausschuss Reckendorf
Der Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.
Das
Obergeschoss der Garage soll optimal ausgenutzt werden. Deshalb soll dort eine
Dachgaube errichtet werden. Die geplante Schleppgaube geht bis zum Giebel und
läuft dann in die Dachfläche der geplanten Garage über.
Da
den Festsetzungen der Gestaltungssatzung widersprochen werden soll, werden
folgende Befreiungen benötigt:
Der
ursprüngliche Antrag wurde im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt. Hier
wurde festgestellt, dass die Befreiungen nicht beantragt wurden. Die Unterlagen
wurden nun beim LRA nachgereicht.
Dachgauben
Die
Gestaltungssatzung lässt keine Dachgauben bis zum Giebel zu. Laut Gestaltungssatzung
müssen die Gauben mindestens drei Sparrenfelder vom Giebel entfernt liegen.
Demnach wurde eine Befreiung beantragt.
Da
diese Befreiung noch nicht erteilt wurde, steht die Entscheidung im Ermessen
des Bau- und Umweltausschusses.“
Beschluss: 4
: 2
Der
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf stimmt der Befreiung zur
Errichtung einer Dachgaube bis zum Giebel auf den Grundstücken der Gemarkung
Reckendorf, Fl.Nr. 60 und 61, 96182 Reckendorf, Seitenbachstraße 32a zu.
- zur Zulässigkeit einer
Dachgaube bis zum Giebel
wird
erteilt.