Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 14.09.2023 mit dieser Thematik befasst und beschlossen, die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung zu ändern. Hintergrund war ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach überdachte Terrassen und Balkone ohne eine entsprechende Änderung der gemeindlichen Satzungen nicht mehr als Beitragsfläche herangezogen werden könnte.

 


Beschluss:          11 : 1

 

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Reckendorf (BGS/EWS)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung beauftragt.