Sitzung: 06.03.2024 Gemeinderat Reckendorf
Die Bauhofkooperation ist rechtsaufsichtlich genehmigt. Das Landratsamt wird nach dem Beschluss der Gemeinschaftsversammlung die Vereinbarung genehmigen und im Amtsblatt des Landkreises veröffentlichen. Herr Nohl vom Landratsamt hat erst am Montag die Ausarbeitung der Referendare erhalten. Auch diese gehen von der Zulässigkeit der Vereinbarung aus. Sie haben mitgeteilt, dass die steuerlichen Gesichtspunkte, insbesondere § 2b UstG berücksichtigt wurden. Hierbei kann leider keine abschließende Beratung erfolgen.