Sitzung: 10.07.2024 Gemeinderat Reckendorf
Die Gemeinde Gerach und die Gemeinde Reckendorf haben in der Vergangenheit zusammen mit dem Landkreis Bamberg erfolgreich einen Radweg von Laimbach nach Gerach entlang der Kreisstraße BA 38 geplant und gebaut. Bei diesem Projekt wurden die Planungskosten von den Gemeinden getragen, Grunderwerb- und Baukosten zahlte der Landkreis Bamberg. Als nächstes soll ein straßenbegleitender Geh- und Radweg zwischen Gerach und Reckendorf entlang der Kreisstraße BA 52 errichtet werden. Auch hier ist die Voraussetzung, dass die betroffenen Gemeinden die Planungskosten übernehmen. Mit beigefügter Vereinbarung wird die Kostenaufteilung zwischen den Gemeinden vereinbart. Die Planungskosten werden gemäß der Radwegstrecke auf den beiden Gemeindegebieten aufgeteilt. Dies ergibt anteilige Kosten für die Gemeinde Reckendorf in Höhe von 61,25 %. Auftraggeberin für das Planungsbüro soll die Gemeinde Gerach sein. Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach hat dieser Vereinbarung in seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 zugestimmt.
Eine Skizze vom Radweg wird vom Planungsbüro erstellt und wird der Vorsitzende dem Gemeinderat vorlegen.
Beschluss: 13 : 0
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Vereinbarung zur
Kostenaufteilung mit der Gemeinde Gerach zur Errichtung des Geh- und Radweges
von Gerach nach Reckendorf zu. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die
Vereinbarung für die Gemeinde Reckendorf abzuschließen.