Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 beschlossen, gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.

Auf Grundlage seines Beschlusses vom 07.11.2024 wird das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des genannten Regionalplankapitels eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 BayLplG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Der Planentwurf wird hierzu in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt.

Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endet am Freitag, 30.05.2025. Sofern bis zu diesem Termin keine Äußerung erfolgt, wird angenommen, dass Ihre Belange durch die Fortschreibung nicht berührt sind und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.

Mit dem Schreiben vom 10.11.2022 an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West haben die Gemeinden Reckendorf und Gerach zusammen mit der Stadt Baunach die Ausweisung einer Vorranggebietes für Windenergie am Lußberger Forst beantragt.

Zwischenzeitlich hat uns Frau Matern von der Regierung Unterfranken per E-Mail vom 28.02.2025 folgendes mitgeteilt:

„Die von Ihnen in Stettfeld angesprochene Fläche W116 „Nordöstlich Stettfeld“ mit insg. 126ha geht im Wesentlichen auf einen Vorschlag der Kommune zurück, in der wir aus fachlichen Gesichtspunkten kleinere Modifikation bei der Abgrenzung vorgenommen haben. Ursprünglich war eine interkommunale Fläche zusammen mit Ebelsbach (und angrenzend Lauter VRG Nr. 128/131) geplant, die sich in R3 v.a. aus artenschutzfachlichen Gründen (SPA-Puffer) so leider nicht umsetzen ließ.

Im Vorfeld standen wir mit dem Regionsbeauftragten Herrn Harald Frauenknecht im fachlichen Austausch (daher habe ich ihn auch in cc gesetzt). Von einer echten Abstimmung der Flächenvorschläge kann allerdings mit Blick auf die von der R4 bekannten Neuvorschläge (Nr. 4209, Nr. 128) nicht gesprochen werden, da ja offensichtlich einzelne Kommunen v.a. in der Region 4, wie in Lauter (Deusdorf, Leppelsdorf) aber auch in R3 (v.a. Stettfeld), absehbar erheblich von Windgebieten betroffen sein werden. Auch dem Landratsamt Haßberge und der Gde. Stettfeld waren die Vorschläge v.a. in Oberhaid noch gar nicht bekannt. Es wird sich also zeigen, inwieweit die in Summe geplanten Gebiete in R3 + R4 auf Zustimmung im Rahmen der Beteiligungsverfahren stoßen werden.

Wir haben zur Abgrenzung des W116 einheitlich (auch zu Orten in R4) 1.000m Abstand vorgesehen.“

Die vom RPV 3 Regionaler Planungsverband Main-Rhön geplante Fläche mit 126 ha an der Bezirksgrenze zu Oberfranken östlich von Stettfeld grenzt direkt an die bestehenden VRG 128 und 131 in Deusdorf und Lauter an und wäre für den Bau von 4 bis 6 WEA-Standorte geeignet.

Quelle: RPV 3 Planungsverband Main-Röhn

Des Weiteren soll südwestlich von Lauter ebenfalls direkt angrenzend am bestehenden VRG 131 Lauter-West auf dem Gemeindegebiet von Oberhaid das Vorranggebiet 4209 Staffelbach-Nord mit 244 ha (5-6 WEA) als Vorranggebiet ausgewiesen werden.

Auch östlich der Gemarkung der Stadt Baunach soll in einer Entfernung von ca. 5 km das bestehende Vorranggebiet 4194 bei Sassendorf auf 159,9 ha (ca. 3 WEA-Standorte) erweitert werden.

Zusätzlich soll nördlich von Gerach und Reckendorf das VRG 4180 Mürsbach Südwest mit 57,5 ha entstehen. Dies führt zu einer Umzingelung der Gemeindegebiete der VG-Baunach mit Windvorrangflächen in drei Himmelsrichtungen.

Ein Bild, das Text, Karte, Atlas enthält.

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Quelle: RPV 4 Planungsverband Oberfranken-West

Zählt man die bereits in Planung befindlichen 6 Windkraftanlagen in den bestehenden Vorranggebieten Lauter, Deusdorf und Priegendorf hinzu, ist in den nächsten Jahren mit dem Bau von mindestens 20 Windkraftanlagen zu rechnen, ohne das geplante VRG am Lußberger-Forst zu berücksichtigen.

Auf Grundlage dieser neuen Erkenntnisse würde die Ausweisung des VRG Wind: 120 Lußberger-Forst in der vorliegenden Form mit 276 ha zu einer deutlichen Überlastung des Raumes der VG Baunach führen und die bisherige Akzeptanz in der Bevölkerung untergraben.

Jedoch wäre aus Sicht der Gemeinde Reckendorf eine begrenzte Erweiterung des bestehenden Vorranggebietes Priegendorf-West in nördlicher Richtung im Lußberger-Forst vertretbar. Einen Vorschlag zur Neuabgrenzung des VRG Wind: 120 Lußberger-Forst liegt dem Beschluss bei.

Gemeinderatsmitglied Erwin Wahl fragte, ob sich die Gemeinde an dem Gemeindegebiet beteiligen kann. Der Vorsitzende berichtete, dass bei kleineren Standorten eine kommunale Beteiligung möglich ist. Zudem würde eine Zweckvereinbarung geschlossen werden, dass die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt wird.


Beschluss: 10: 1

Die Gemeinde Reckendorf nimmt von der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" Kenntnis. Der Ausweisung des VRG Wind: 120 Lußberger-Forst wird in der vorliegenden Form mit 276 ha Fläche abgelehnt. Einer Erweiterung des bestehenden VRG 120 in nördlicher Richtung gemäß beiliegenden Abgrenzungsvorschlag wird zugestimmt.