Sitzung: 07.05.2025 Gemeinderat Reckendorf
Der Regionale Planungsverband „Main-Rhön“ hat das Beteiligungsverfahren zur 10. Änderung des Regionalplanes gestartet und dabei den Regionalen Planungsverband „Oberfranken-West“ um Stellungnahme gebeten. Dieser wiederum hat die Gemeinden der VG Baunach beteiligt, da sie direkt an das betroffene Planungsgebiet angrenzen. An die VG Baunach angrenzend soll lediglich in Stettfeld ein neues Vorranggebiet ausgewiesen werden, wie nachfolgendem Lageplan entnommen werden kann:
Quelle:
Regionaler Planungsverband „Main-Rhön“
Die Frist zur Stellungnahme lief am 22. April 2025 ab, weshalb durch den Ersten Bürgermeister nach Abstimmung mit dem Windkümmerer nachfolgende Stellungnahme (einheitlich in allen vier Gemeinden) als dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO abgegeben wurde:
„Die Gemeinden der VG Baunach sind von vorstehender Änderung des Regionalplanes Main-Rhön insofern betroffen, als dass in Stettfeld das Vorranggebiet W 116 ausgewiesen werden soll. Konkrete Einwände gegen dieses Gebiet werden nicht vorgebracht, wir sind mit der Ausweisung einverstanden. Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen in der Region Oberfranken-West möchten wir aber grundsätzlich vor einer Überlastung des Raumes durch Windkraftanlagen im Bereich der VG Baunach warnen. Zusammen mit den geplanten Ausweisungen in Breitengüßbach, Zapfendorf, Rattelsdorf, Oberhaid und am Lußberg führt die Ausweisung in Stettfeld faktisch zu einer „Einkreisung“ unserer vier Gemeinden. Wir werden uns im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken-West dazu noch ausführlicher äußern.“
Der Gemeinderat wird hierüber gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO informiert.