Nach Art. 6 Abs. 3 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen der ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter, und zwar je auf die Dauer ihres gemeindlichen Amtes. Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden sind insoweit an Weisungen nicht gebunden.

 

Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen auf vorbereiteten Stimmzetteln mit den Namen der 4 ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden.

 

Neinstimmen, leere Stimmzettel und Stimmen, die für eine nicht wählbare Person abgegeben werden, sind ungültig.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

 

Notfalls ist eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen durchzuführen. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (der Losentscheid sollte in entsprechender Anwendung des § 91 GLKrWO erfolgen).

 

Sofern Losentscheid – Rückgriff auf § 91 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung:

-       Beschluss über Mitglied das mit der Herstellung des Loses beauftragt wird

-       Beschluss über ein anderes Mitglied, das mit der Losziehung beauftragt wird

-       Bewerbende und ziehende Personen dürfen bei der Herstellung des Loses nichtanwesend sein

-       Bei der Ziehung des Loses dürfen sich bewerbende Personen, nicht jedoch die Los herstellenden Personen anwesend sein

 

Es bestanden keine Einwendungen, dass die Durchführung der folgenden Tagesordnungspunkte insbesondere die Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden und seines Stellvertreters durch die Verwaltung erfolgte.

 

Wahlvorschläge:

 

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt (Stadt Baunach) wurde von Zweiten Bürgermeister Peter Großkopf vorgeschlagen. Er nannte folgende Gründe:

 

  1. Ist nah an der Verwaltung, weil er täglich im Rathaus anwesend ist
  2. Das Großprojekt „Generalsanierung Schule“ steht an und hier müssen zeitnahe Entscheidungen getroffen werden
  3. Tobias Roppelt hat ein innovatives Denken und möchte einige Veränderungen umsetzen und diese voranbringen

 

 

Erster Bürgermeister Manfred Deinlein (Gemeinde Reckendorf) wurde von Gemeinderat Hartwig Pieler vorgeschlagen. Es wurden folgende Gründe genannt warum Manfred Deinlein als Gemeinschaftsvorsitzender geeignet ist:

 

  1. Durch seine berufliche Qualifikation als Rechtsanwalt. Seine Rechtsgebiete sind unter anderem Architektenrecht, Baurecht etc.
  2. Kommunalpolitische Erfahrungen (einziger wiedergewählter Bürgermeister)
  3. Erfahrung als Vorgesetzter und führen von Teams

 

 

Abgegebene Stimmzettel: 15

davon ungültig: 0

davon gültig: 15

 

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf:

 

                Ersten Bürgermeister Tobias Roppelt             9 Stimmen

                Ersten Bürgermeister Manfred Deinlein          5 Stimmen

                Ersten Bürgermeister Ronny Beck                   1 Stimme

 

 

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und ist damit zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.

 

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt erklärte nach Anfrage durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt und unterzeichnet die schriftliche Wahlannahmeerklärung.