Sitzung: 25.05.2020 Gemeinschaftsversammlung
Nach Art. 6 Abs. 3 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO)
wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen der ersten
Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter,
und zwar je auf die Dauer ihres gemeindlichen Amtes. Die Vertreter der
Mitgliedsgemeinden sind insoweit an Weisungen nicht gebunden.
Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen auf vorbereiteten
Stimmzetteln mit den Namen der 4 ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden.
Neinstimmen, leere Stimmzettel und Stimmen, die für eine nicht
wählbare Person abgegeben werden, sind ungültig.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhält.
Notfalls
ist eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen
durchzuführen. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (der
Losentscheid sollte in entsprechender Anwendung des § 91 GLKrWO erfolgen).
Sofern
Losentscheid – Rückgriff auf § 91 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung:
-
Beschluss über Mitglied das mit der Herstellung des Loses
beauftragt wird
-
Beschluss über ein anderes Mitglied, das mit der Losziehung
beauftragt wird
-
Bewerbende und ziehende Personen dürfen bei der Herstellung des
Loses nichtanwesend sein
-
Bei der Ziehung des Loses dürfen sich bewerbende Personen,
nicht jedoch die Los herstellenden Personen anwesend sein
Es bestanden keine Einwendungen, dass die Durchführung der
folgenden Tagesordnungspunkte insbesondere die Wahl des
Gemeinschaftsvorsitzenden und seines Stellvertreters durch die Verwaltung
erfolgte.
Wahlvorschläge:
Erster Bürgermeister Tobias Roppelt (Stadt Baunach) wurde von
Zweiten Bürgermeister Peter Großkopf vorgeschlagen. Er nannte folgende Gründe:
- Ist nah an der Verwaltung,
weil er täglich im Rathaus anwesend ist
- Das Großprojekt
„Generalsanierung Schule“ steht an und hier müssen zeitnahe Entscheidungen
getroffen werden
- Tobias Roppelt hat ein
innovatives Denken und möchte einige Veränderungen umsetzen und diese
voranbringen
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein (Gemeinde Reckendorf)
wurde von Gemeinderat Hartwig Pieler vorgeschlagen. Es wurden folgende Gründe
genannt warum Manfred Deinlein als Gemeinschaftsvorsitzender geeignet ist:
- Durch seine berufliche
Qualifikation als Rechtsanwalt. Seine Rechtsgebiete sind unter anderem
Architektenrecht, Baurecht etc.
- Kommunalpolitische Erfahrungen
(einziger wiedergewählter Bürgermeister)
- Erfahrung als Vorgesetzter und
führen von Teams
Abgegebene Stimmzettel: 15
davon ungültig: 0
davon gültig: 15
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf:
Ersten
Bürgermeister Tobias Roppelt 9
Stimmen
Ersten
Bürgermeister Manfred Deinlein 5
Stimmen
Ersten
Bürgermeister Ronny Beck 1
Stimme
Erster Bürgermeister Tobias Roppelt hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und ist damit zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.
Erster Bürgermeister Tobias Roppelt erklärte nach Anfrage durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt und unterzeichnet die schriftliche Wahlannahmeerklärung.