Sitzung: 25.05.2020 Gemeinschaftsversammlung
Die Anzahl der weiteren Stellvertreter ist gemäß Art. 6 Abs. 3 VGemO festzulegen. Die bisherige Regelung, nur einen weiteren Stellvertreter zu wählen, hat sich bewährt und wird seitens der Bürgermeister der VG Baunach vorgeschlagen.
Beschluss: 15
: 0
Zur Vertretung des Gemeinschaftsvorsitzenden bei
Verhinderung wird ein weiterer Stellvertreter gewählt.