Wählbar sind hier nach Art. 6 Abs. 3 VGemO alle Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, also nicht nur die ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden.

Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen auf vorbereiteten Stimmzetteln. Auf den Stimmzetteln sind alle wählbaren Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung aufgeführt.

 

Neinstimmen, leere Stimmzettel und Stimmen, die für eine nicht wählbare Person abgegeben werden, sind ungültig.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

 

Notfalls ist eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen durchzuführen. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (der Losentscheid sollte in entsprechender Anwendung des § 91 GLKrWO erfolgen).

 

Sofern Losentscheid – Rückgriff auf § 91 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung:

-       Beschluss über Mitglied das mit der Herstellung des Loses beauftragt wird

-       Beschluss über ein anderes Mitglied, das mit der Losziehung beauftragt wird

-       Bewerbende und ziehende Personen dürfen bei der Herstellung des Loses nicht anwesend sein

-       Bei der Ziehung des Loses dürfen sich bewerbende Personen, nicht jedoch die das Los herstellenden Personen, anwesend sein

 

Es bestanden keine Einwendungen, dass die Durchführung der Wahl des Stellvertreters durch die Verwaltung erfolgte.

 

Wahlvorschläge:

-       Erster Bürgermeister Manfred Deinlein (Gemeinde Reckendorf)

-       Erster Bürgermeister Ronny Beck (Gemeinde Lauter)

 

Abgegebene Stimmzettel:  15

davon ungültig: 0

davon gültig: 15

 

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf:

-          Erster Bürgermeister Manfred Deinlein           6 Stimmen

-          Erster Bürgermeister Ronny Beck                    9 Stimmen

 

Der scheidende Gemeinschaftsvorsitzende Hojer informierte über das Ergebnis.

 

Erster Bürgermeister Ronny Beck hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und ist damit zum stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.

 

Erster Bürgermeister Ronny Beck erklärte nach Anfrage durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt und unterzeichnete die schriftliche Wahlannahmeerklärung.