Sitzung: 25.05.2020 Gemeinschaftsversammlung
Wählbar sind hier nach Art. 6 Abs. 3 VGemO alle Mitglieder der
Gemeinschaftsversammlung, also nicht nur die ersten Bürgermeister der
Mitgliedsgemeinden.
Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen auf vorbereiteten
Stimmzetteln. Auf den Stimmzetteln sind alle wählbaren Mitglieder der
Gemeinschaftsversammlung aufgeführt.
Neinstimmen, leere Stimmzettel und Stimmen, die für eine nicht
wählbare Person abgegeben werden, sind ungültig.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhält.
Notfalls
ist eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen
durchzuführen. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (der
Losentscheid sollte in entsprechender Anwendung des § 91 GLKrWO erfolgen).
Sofern
Losentscheid – Rückgriff auf § 91 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung:
-
Beschluss über Mitglied das mit der Herstellung des Loses
beauftragt wird
-
Beschluss über ein anderes Mitglied, das mit der Losziehung
beauftragt wird
-
Bewerbende und ziehende Personen dürfen bei der Herstellung des
Loses nicht anwesend sein
-
Bei der Ziehung des Loses dürfen sich bewerbende Personen,
nicht jedoch die das Los herstellenden Personen, anwesend sein
Es bestanden keine Einwendungen, dass die Durchführung der Wahl des Stellvertreters durch die Verwaltung erfolgte.
Wahlvorschläge:
-
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein
(Gemeinde Reckendorf)
-
Erster Bürgermeister Ronny Beck (Gemeinde
Lauter)
Abgegebene Stimmzettel: 15
davon ungültig: 0
davon gültig: 15
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf:
-
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein 6 Stimmen
-
Erster Bürgermeister Ronny Beck 9 Stimmen
Der scheidende Gemeinschaftsvorsitzende Hojer informierte über das Ergebnis.
Erster Bürgermeister Ronny Beck hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und ist damit zum stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.
Erster Bürgermeister Ronny Beck erklärte nach Anfrage durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt und unterzeichnete die schriftliche Wahlannahmeerklärung.