Sitzung: 25.05.2020 Gemeinschaftsversammlung
Nach der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(AVPStG) können die Verwaltungsgemeinschaften jeweils einen Bürgermeister jeder
Mitgliedsgemeinde (in der Regel den Ersten Bürgermeister, aber auch weitere
Bürgermeister möglich) zum Standesbeamten bestellen, ohne dass er die
besonderen Voraussetzungen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zu erfüllen braucht,
sofern sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von
Eheschließungen beschränkt wird (sog. Eheschließungssstandesbeamter).
Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde und ist
der unteren Aufsichtsbehörde (Standesamtsaufsicht Landratsamt Bamberg)
anzuzeigen (§ 1 Abs. 2 AVPStG).
Die Amtszeit dieser Standesbeamten endet regelmäßig mit dem
Ablauf ihrer eigenen Amtszeit als Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 AVPStV).
Die Bestellung eines ersten Bürgermeisters gilt im Falle seiner
Wiederwahl (Manfred Deinlein) aber bis zur erneuten Bestellung fort.
Bei einer Verwaltungsgemeinschaft erfolgt die Bestellung auf
Vorschlag der Mitgliedsgemeinden durch die Gemeinschaftsversammlung.
Vom Stadtrat Baunach (11.05.2020) und den Gemeinderäten Reckendorf (06.05.2020), Lauter (13.05.2020) und Gerach (14.05.2020) wird jeweils in der konstituierenden Sitzung empfohlen, den ersten Bürgermeister zu Trauungsstandesbeamten zu bestellen.
Ggf. weitere Empfehlungen – Bestellung weiterer Bürgermeister ?!
Die Bürgermeister sind bei der Beschlussfassung zu ihrer Bestellung jeweils persönlich beteiligt.
Beschluss: 14 : 0
(ohne
Ersten Bürgermeister Tobias Roppelt wegen persönlicher Beteiligung)
Herr
Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum
Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich
ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Beschluss: 14 : 0
(ohne
Ersten Bürgermeister Manfred Deinlein wegen persönlicher Beteiligung)
Herr
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum
Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich
ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Beschluss: 14 : 0
(ohne
Ersten Bürgermeister Ronny Beck wegen persönlicher Beteiligung)
Herr
Erster Bürgermeister Ronny Beck wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum
Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich
ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Beschluss: 14 :0
(ohne
Ersten Bürgermeister Sascha Günther wegen persönlicher Beteiligung)
Herr
Erster Bürgermeister Sascha Günther wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum
Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich
ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Beschluss: 14 : 0
(ohne Zweiter
Bürgermeister Peter Großkopf wegen persönlicher Beteiligung)
Herr
Zweiten Bürgermeister Peter Großkopf wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum
Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich
ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Beschluss: 14 : 0
(ohne Zweiten
Bürgermeister Helmut Hartmann wegen persönlicher Beteiligung)
Herr
Zweiter Bürgermeister Helmut Hartmann wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum
Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich
ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Beschluss: 15 : 0
Herr
Dritter Bürgermeister Christian Albrecht wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum
Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich
ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Beschluss: 15 : 0
Herr
Zweiter Bürgermeister Thomas Motschenbacher wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum
Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich
ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Beschluss: 15 : 0
Herr
Dritter Bürgermeister Tobias Ebert wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum
Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich
ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.