Nach der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die Verwaltungsgemeinschaften jeweils einen Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde (in der Regel den Ersten Bürgermeister, aber auch weitere Bürgermeister möglich) zum Standesbeamten bestellen, ohne dass er die besonderen Voraussetzungen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zu erfüllen braucht, sofern sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird (sog. Eheschließungssstandesbeamter).

 

Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde und ist der unteren Aufsichtsbehörde (Standesamtsaufsicht Landratsamt Bamberg) anzuzeigen (§ 1 Abs. 2 AVPStG).

 

Die Amtszeit dieser Standesbeamten endet regelmäßig mit dem Ablauf ihrer eigenen Amtszeit als Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 AVPStV).

Die Bestellung eines ersten Bürgermeisters gilt im Falle seiner Wiederwahl (Manfred Deinlein) aber bis zur erneuten Bestellung fort.

 

Bei einer Verwaltungsgemeinschaft erfolgt die Bestellung auf Vorschlag der Mitgliedsgemeinden durch die Gemeinschaftsversammlung.

 

Vom Stadtrat Baunach (11.05.2020) und den Gemeinderäten Reckendorf (06.05.2020), Lauter (13.05.2020) und Gerach (14.05.2020) wird jeweils in der konstituierenden Sitzung empfohlen, den ersten Bürgermeister zu Trauungsstandesbeamten zu bestellen.

Ggf. weitere Empfehlungen – Bestellung weiterer Bürgermeister ?!

 

Die Bürgermeister sind bei der Beschlussfassung zu ihrer Bestellung jeweils persönlich beteiligt.

 


Beschluss:          14 : 0

(ohne Ersten Bürgermeister Tobias Roppelt wegen persönlicher Beteiligung)

 

Herr Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

 

 

Beschluss:          14 : 0

(ohne Ersten Bürgermeister Manfred Deinlein wegen persönlicher Beteiligung)

 

Herr Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

 

 

Beschluss:          14 : 0

(ohne Ersten Bürgermeister Ronny Beck wegen persönlicher Beteiligung)

 

Herr Erster Bürgermeister Ronny Beck wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

 

 

Beschluss:          14 :0

(ohne Ersten Bürgermeister Sascha Günther wegen persönlicher Beteiligung)

 

Herr Erster Bürgermeister Sascha Günther wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

 

 

Beschluss:          14 : 0

(ohne Zweiter Bürgermeister Peter Großkopf wegen persönlicher Beteiligung)

 

Herr Zweiten Bürgermeister Peter Großkopf wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

 

 

Beschluss:          14 : 0

(ohne Zweiten Bürgermeister Helmut Hartmann wegen persönlicher Beteiligung)

 

Herr Zweiter Bürgermeister Helmut Hartmann wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Herr Dritter Bürgermeister Christian Albrecht wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Herr Zweiter Bürgermeister Thomas Motschenbacher wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Herr Dritter Bürgermeister Tobias Ebert wird mit Wirkung vom 26.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamtes Baunach gemäß § 2 Absatz 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt. Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.