„Die neuen Mitglieder des Gremiums erhalten die bisherige Geschäftsordnung in Kopie.“

 


Beschluss:          15 : 0

 

Die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung (Wahlzeit 2014/2020) gelten, soweit sie nicht durch Beschlüsse in dieser Sitzung geändert sind/wurden, zunächst für die Wahlperiode 2020/2026 weiter.

Die vier Ersten Bürgermeister im Bereich der VG Baunach werden beauftragt, sich so bald wie möglich nach der Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden mit der Verwaltung zusammenzusetzen. Unter Berücksichtigung der dann vollständig vorliegenden Rückmeldungen der Ratsmitglieder zur digitalen Gremienarbeit sollen hinsichtlich der verwaltungsmäßig möglichst einheitlichen Abwicklung Regelungen in den Geschäftsordnungen erarbeitet und berücksichtigt werden. Danach ist die Geschäftsordnung wieder zu Entscheidung vorzulegen.