„Die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach vom 26. Mai 2008 (Mitteilungsblatt VG Baunach Nr. 23/2008 vom 05.06.2008) in der Fassung der Änderungssatzung vom 22.05.2014 (Mitteilungsblatt VG Baunach Nr. 22/2014 vom 28.05.2014) wurde in der VG-Bürgermeisterbesprechung mit den vier neuen Bürgermeistern vorbesprochen.

 

Es wird von den vier Bürgermeistern der Neuerlass einer Entschädigungssatzung vorgeschlagen, bei der die Entschädigungen mit einem Festbetrag festgelegt werden (keine automatische Besoldungsanpassung).

 

-          Sitzungsgeld nach § 1 Abs. 2 der Satzung 30,00 € je Sitzung (2008 Festsetzung auf 22,00 € je Sitzung, 2014 Änderung auf 25,00 € je Sitzung)

-          Pauschalentschädigung Selbständig Tätige nach § 1 Abs. 4 der Satzung 30,00 € je volle Stunde (Gewährung nur auf Antrag)

-          Inanspruchnahme Hilfskraft nach § 1 Abs. 4 der Satzung 12,00 € je volle Stunde (Gewährung nur auf Antrag)

-          monatliche Pauschalentschädigung Gemeinschaftsvorsitzender nach § 2 Abs. 1 der Satzung 750 € - fest, d.h. ohne Besoldungsanpassung, die normal in § 2 Abs. 3 festgelegt wird (Festsetzung 2008 auf 500 €, 2014 keine Festlegung/Anpassung; auf Grund von Besoldungsanpassungen derzeit 780,70 €)

-          monatliche Pauschalentschädigung stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender nach § 2 Abs. 2 der Satzung 200 € - fest, d.h. ohne Besoldungsanpassung, die normal in § 2 Abs. 3 festgelegt wird (Festsetzung 2008 auf 110 €, 2014 keine Festlegung/Anpassung; auf Grund von Besoldungsanpassungen derzeit 198,46 €)

 

In dem Muster einer Entschädigungssatzung ist die Möglichkeit einer Entschädigung für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Eheschließungsstandesbeamten vorgesehen. Wie auch in allen vorangegangen Wahlperioden wurde eine Entschädigung hierfür nicht festgelegt und die im Muster unter § 3 vorgesehene Regelung ersatzlos gestrichen.“

 

Stadtrat Wacker schlug vor, dass die Pauschalentschädigung für Selbstständig Tätige nicht je volle Stunde 30 Euro beträgt, sondern je angefangene Stunde 30 Euro beträgt. Die Gemeinschaftsversammlung spricht sich für den Vorschlag aus und stimmt diesen zu.

 


Beschluss:          15 : 0

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Sitzungsniederschrift in der Anlage bei.

Gemeinschaftsvorsitzender Roppelt wird ermächtigt, die Satzung im Mitteilungsblatt der VG Baunach amtlich bekanntzumachen.