Der Gemeinschaftsvorsitzende Roppelt übergibt das Wort an Rektor Hennemann. Dieser erklärte, dass jede Schule ein Medienkonzept erstellen muss. Ziel ist es, dass Digitale Endgeräte und Tafeln angeschafft werden sollen. In Zukunft soll auch cloudbasierter gearbeitet werden. Auch zu Zeiten von Corona war es sehr wichtig das die Schulen Baunach und Reckendorf schon mit einigen Geräten ausgestatten waren. Nun sollen aber mehr Geräte angeschafft werden und auch das W-LAN-Netzwerk soll ausgebaut werden.

 

Gemeinschaftsvorsitzender Roppelt erklärte kurz den nachfolgenden Sachverhalt:

 

Bund und Länder haben mit einer am 17. Mai 2019 in Kraft getretenen Verwaltungsvereinbarung den „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (DigitalPakt Schule) begründet. Dabei gewährt der Bund auf Grundlage des geänderten Art. 104c Grundgesetz (GG) Finanzhilfen für gesamt-staatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur in den Ländern, insbesondere für Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung der Schulen.

Zusätzlich zur Landesförderung stehen im Freistaat Bayern über den DigitalPakt Schule in den Jahren 2019 bis 2024 insgesamt etwa 778 Mio. Euro zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Davon sind rund 700 Mio. Euro für schulische und regionale Maßnahmen vorgesehen. Der Restbetrag entfällt jeweils zur Hälfte auf landesweite und länderübergreifende Projekte.

 

Gegenstände der Förderung:

IT-Ausstattung zum Auf- und Ausbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen gemäß Nr. 2 dBIR (digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, schulische WLAN-Infrastruktur, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, mobile Endgeräte (der Höhe nach beschränkt), Server (mit Einschränkungen), digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen (mit Einschränkungen))

 

Zuwendungshöhe/Eigenmittel:

Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Von allen Zuwendungsempfängern sind mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenmittel aufzubringen.

Nach Anlage 1 zur Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm erhält die Verwaltungsgemeinschaft Baunach einen Höchstbetrag der Förderung in Höhe von 188.947,00 €

 

188.947,00 €

Förderung (90 %)

20.994,11 €

+ Eigenmittel (10 %)

209.941,11 €

= Auftragswert (100 %)

 

 

Der Zuwendungsempfänger ist an die Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens gebunden und verpflichtet, die Einhaltung derselben zu gewährleisten.

 

Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Beachtung des Vergaberechts zwingend sicherzustellen. Die anzuwendenden Vorschriften ergeben sich aus Nr. 3 ANBest-K bzw. AN-Best-P. Weitergehende Bestimmungen, die den Zuwendungsempfänger zur Anwendung von Vergabevorschriften verpflichten (z. B. die §§ 97 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Sektorenverordnung (SektVO) in ihren jeweils geltenden Fassungen und dem Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)) sind ebenfalls zu beachten.

 

Bei Verstößen drohen insbesondere der Widerruf bzw. die Rückforderung von Mitteln und ggf. Ansprüche unterlegener Bieter. Die „Richtlinie zur Rückforderung von Zuwendungen bei schweren Vergabeverstößen“ findet bei Verstößen gegen die genannten Vorschriften entsprechend Anwendung. Ziffer 5 der Richtlinie gilt entsprechend auch bei Verstößen gegen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und VgV.“

 

Um die oben beschriebenen Vergaberichtlinien rechtssicher einhalten zu können, soll die Vergabe von einem externen Dienstleister durchgeführt werden. Die entstehenden Kosten für die Ausschreibung durch einen externen Anbieter werden als investive Begleitmaßnahme im Zuge der Förderrichtlinie gefördert.