In der konstituierenden Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 25. Mai 2020 wurde die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung aus der Legislaturperiode 2014/2020 beschlossen.

Gerade im Hinblick auf eine einheitliche Arbeitsweise innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft sollten die Geschäftsordnungen zwischen den Gemeinden abgestimmt werden, um eine zügige und wirtschaftliche Arbeitsweise zu ermöglichen.

Die Geschäftsordnungs-Entwürfe wurden in verschiedenen Bürgermeisterbesprechungen besprochen und aufeinander abgestimmt.

Bei dem vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurf handelt es sich im Kern um das Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages (wie bisher auch). Inhaltliche Änderungen zur vorherigen Geschäftsordnung sind im Entwurf entsprechend rot markiert.

 

Es handelt sich dabei um folgende Änderungen:

 

§ 5 GeschO: Bürgermeisterausschuss

 

Die bisher gelebte Praxis einer regelmäßigen Besprechung der vier Bürgermeister wird damit auch in der Geschäftsordnung festgehalten.

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 GeschO: Bewirtschaftungsbefugnis des Gemeinschaftsvorsitzenden

 

Die Bewirtschaftungsbefugnis von Haushaltsmitteln liegt gemäß der bisherigen Geschäftsordnung bei 5.000,00 €. Da dieser Betrag auch im Hinblick auf die Schulhaussanierung recht niedrig erscheint, wurden die Regelungen von anderen Verwaltungsgemeinschaften erfragt:

 

VG Wartenberg (11.396 EW): 25.000,00 €

VG Monheim (9.550 EW): 25.000,00 €

VG Wiesentheid (7.372 EW): 25.000,00 €

 

Es wird daher vorgeschlagen, diesen Betrag auf 20.000,00 € zu erhöhen.

 

 

§ 18 Abs. 1 Satz 1 GeschO: Form und Frist für die Ladung

 

Hier wird die bereits gelebte Praxis, ausschließlich elektronisch zu laden, in die Geschäftsordnung übernommen. Die rein elektronische Ladung vereinfacht den Verwaltungsablauf erheblich, trägt aber auch zu einer besseren Information der Gremien bei. Digital können deutlich einfacher umfangreichere Unterlagen oder Pläne bereits bei der Ladung zur Verfügung gestellt werden.

 

§ 28 Abs. 4 GeschO: Veröffentlichung der Niederschriften

 

Der bisher geäußerte Wunsch, die öffentlichen Niederschriften aus den Sitzungen zu veröffentlichen, wird hier in der Geschäftsordnung festgehalten. Es muss dabei aber bewusst sein, dass dabei keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt werden dürfen. Daher ist es durchaus möglich, dass öffentliche Vorlagen zukünftig ohne entsprechende personenbezogene Daten erstellt werden. Dies wird zwangsläufig mit einem geringeren Informationsgehalt einhergehen.

 

Darüber hinaus sind weitere, redaktionelle Änderungen im Vergleich zur alten Geschäftsordnung vorhanden, die vom Bayerischen Gemeindetag vorgegeben wurden. Diese Änderungen wurden aufgrund des gleichen Inhaltes nicht entsprechend markiert.

 

In der nachfolgenden Diskussion wurde das Thema Veröffentlichung der Niederschriften angesprochen. Hier wurde überwiegend das Thema „Zeitrahmen zwischen der Sitzung und der Veröffentlichung“ diskutiert.


Beschluss:          10 : 3

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Baunach beschließt, dass der § 28 Abs. 4 GeschO „Veröffentlichung der Niederschriften“ nicht aus der Geschäftsordnung gestrichen wird.

 

 

Beschluss 13 :0

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Baunach beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Geschäftsordnung 2020/2026. Die Geschäftsordnung tritt am 10. November 2020 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Stadträtin Weigler betrat den Sitzungssaal um 18:30 Uhr.