Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Im Zuge der Planung zur Generalsanierung der Grund- und Mittelschule in Baunach sind brandschutztechnische Mängel am Gebäude aufgefallen, die unabhängig von der Sanierung noch vor der baulichen Umsetzung beseitigt werden müssen. Ohne Beseitigung dieser Mängel ist das Gebäude nur noch eingeschränkt nutzbar (z.B. die Turnhalle).

Es handelt sich dabei einerseits um den Einbau zusätzlicher Brandschutz- bzw. Fluchttüren im Treppenhaus der Grundschule sowie in der Turn- und Schwimmhalle (aus der Turnhalle heraus), andererseits um die brandschutztechnische Ertüchtigung des Lagerraums unter der Turnhalle. Dieser Raum soll während der ersten beiden Bauabschnitte als Werkraum genutzt werden und muss daher den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen.

Schließlich müssen auch im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung und hier insbesondere bei der Lüftung Ertüchtigungen erfolgen.

Die Maßnahmen sind nicht Teil der Förderung, da es sich nicht um Sanierungsmaßnahmen handelt, sondern um eine brandschutztechnische Ertüchtigung. Die Planungen wurden so angelegt, dass Teile der Öffnungen und Türen erhalten bleiben können und dadurch möglichst wenig Doppelausgaben resultieren.

Da es sich nicht um eine Maßnahme im Zuge der Sanierung handelt, werden die Planungsleistungen als besondere Leistung (und nicht als Grundleistung) gesondert abgerechnet, hierdurch entstehen nochmals Planungskosten.

 

 

Das Planungsteam der Sanierung hat eine Kostenberechnung für die Maßnahme erstellt, die sich wie folgt darstellt:

 

Brandschutztür Treppenhaus Grundschule

17.145,70 € netto

Fluchttür Turnhalle

23.615,94 € netto

Fluchttür Schwimmhalle

25.685,78 € netto

Ertüchtigung Lagerraum (Vorbereitung Werken)

22.794,55 € netto

Ertüchtigung Lüftungsanlage

20.038,00 € netto

Planungskosten (Statik, Brandschutz, Architekt)

13.055,00 € netto

Zwischensumme netto

122.334,97 €

Gesamtsumme brutto

145.578,61 €

 

Finanzierung:

Da in diesem Haushaltsjahr die veranschlagten Ausgaben in Höhe von 1.000.000 € für den Kauf der Containerzimmer in dieser Höhe nicht benötigt werden, können die Ausgaben für den Brandschutz gedeckt werden. (HHSt. 1.2155.9401).

Baunach, 13.10.2021

Müller, Kämmerin

 


Beschluss:          13 : 0

 

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Ausführungen über die notwendige Beseitigung von Brandschutzmängeln am Gebäude der Grund- und Mittelschule in Baunach zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen und Arbeiten durchführen zu lassen. Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, die Aufträge für die genannten Leistungen inkl. etwaiger Nachträge zu vergeben.