Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Gemeinschaftsversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 09. November 2020 eine neue Geschäftsordnung für die Wahlzeit 2020/2026 erlassen.

Die nun anstehende Generalsanierung der Grund- und Mittelschule macht aus Sicht der Verwaltung eine Änderung der Geschäftsordnung erforderlich. Nach der aktuell geltenden Geschäftsordnung ist der Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, Aufträge im Rahmen von Haushaltsmitteln bis zu einer Höhe von 20.000,00 € im Einzelfall zu vergeben.

Bei einer Baumaßnahme dieser Größenordnung ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Aufträgen über dieser Summe zu vergeben sind. Darüber hinaus werden während der Bauzeit schnelle Entscheidungen zu treffen sein, die ebenfalls ein höheres Volumen besitzen (Nachträge etc.). Aktuell müsste für jede dieser Entscheidungen eine Gemeinschaftsversammlung (mit der entsprechenden Ladungsfrist) einberufen werden, da eine Verwaltungsgemeinschaft keine Ausschüsse (wie z.B. einen Bauausschuss) bilden darf.

Um diese Entscheidungen nicht zu verzögern bzw. Eilentscheidungen zu vermeiden, sollte der Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt werden, Aufträge im Rahmen der Schulhaussanierung vergeben zu können. Die Aufträge sollen im Bürgermeisterausschuss, der jeden zweiten Mittwoch tagt, besprochen und abgestimmt werden.

Dabei handelt es sich nicht mehr um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern um eine originäre Aufgabe der Gemeinschaftsversammlung. Diese kann ihr zustehende Aufgaben aber gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 1 VGemo i.V.m. Art. 36 Abs. 3 KommZG zur selbstständigen Erledigung auf den Gemeinschaftsvorsitzenden übertragen.

Das Landratsamt empfiehlt zwar eine Höchstgrenze, dies wird aber nicht als zweckmäßig erachtet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Geschäftsordnung unter § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a wie folgt um einen mittleren Spiegelstrich zu erweitern (Neuerungen in orange):

 

a)       die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln

 

  • im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften und im Rahmen von Richtlinien der Gemeinschaftsversammlung, in denen die Leistungen nach Voraussetzung und Höhe festgelegt sind;

 

  • im Rahmen der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule die Vergabe von Aufträgen von Planungs- und Bauleistungen sowie Nachträgen in jeder Höhe. Die Gemeinschaftsversammlung ist zeitnah über alle Aufträge zu unterrichten,

 

  • im Übrigen bis zu einem Betrag von 20.000,00 € im Einzelfall,

 

Ein Entwurf der geänderten Geschäftsordnung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Es wurde vereinbart, dass das Gremium regelmäßig informiert wird.

 


Beschluss:          13 : 0

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Baunach überträgt dem Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 1 VGemo i.V.m. Art. 36 Abs. 3 KommZG die Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen sowie die Entscheidung über Nachträge im Rahmen der anstehenden Generalsanierung der Grund- und Mittelschule zur selbstständigen Erledigung.

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt in diesem Zusammenhang der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung zu. Die Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Baunach wird in § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a um einen mittleren Aufzählungspunkt wie folgt erweitert:

„im Rahmen der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule die Vergabe von Aufträgen von Planungs- und Bauleistungen sowie Nachträgen in jeder Höhe. Die Gemeinschaftsversammlung ist zeitnah über alle Aufträge zu unterrichten,“.

Weitere Änderungen der Geschäftsordnung werden nicht vorgenommen. Die geänderte Geschäftsordnung tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift beigefügt.