Die Mitglieder der VG Gemeinschaftsversammlung haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt erhalten:

 

„Mit E-Mail vom 08.02.2022 teilt Herr David vom Landratsamt Bamberg folgendes mit:

 

Sehr geehrter Herr Hennemann,

 

Sie hatten im Mai 2021 die Möglichkeit der Einführung eines Projektes der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Baunach angefragt und auch bereits eine Bedarfsdarstellung aus Sicht der Schule übermittelt.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 ein Berechnungsmodell (unter Einbeziehung der sozialen Belastungsfaktoren aus dem Einzugsgebiet der Schule) zur Feststellung des Bedarfs beschlossen. Nach erster Berechnung ergibt sich für die Grundschule Baunach ein Bedarf für ein Projekt der Jugendsozialarbeit an Schulen.

 

Daher möchte ich Ihnen gerne das weitere Verfahren skizzieren:

 

Die Kostenaufteilung erfolgt analog zu jener der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule. Nach dem aktuell bestehenden Finanzierungskonzept sind, abzüglich der staatlichen Förderung, der Förderung des Landkreises und des Eigenanteils des Trägers, die Restkosten der Maßnahme vom Sachaufwandsträger der Schule zu übernehmen (Finanzierungsbeispiele siehe Anlage). So würde ich Sie bitten, zunächst mit dem Sachaufwandsträger abzustimmen, ob dieser bereit wäre die Restkosten für die Maßnahme zu übernehmen.

 

Weiter würde das Jugendamt einen geeigneten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragen. Da an der Mittelschule bereits iSo e.V. der Träger der Jugendsozialarbeit ist, wäre iSo e.V. ein aus unserer Sicht geeigneter Träger auch für die Grundschule. Falls die Schule auch mit dem Träger einverstanden ist, würde ich mit den entsprechenden Ansprechpartnern des Trägers das weitere Vorgehen besprechen.

 

Laut der neuen Förderrichtlinie für JaS kann von der Erbringung des Eigenanteils durch den Träger der freien Jugendhilfe abgesehen werden, wenn andere Stellen dies übernehmen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 dazu beschlossen, dass der Eigenanteil von dem freien Träger zu erbringen ist bzw. vom Sachaufwandsträger übernommen werden kann (oder andersherum: der Landkreis übernimmt nicht den Eigenanteil des Trägers!). D.h. iSo e.V. würde dann noch mit dem Sachaufwandsträger der Schule klären, ob dieser bereit wäre den Eigenanteil des Trägers mit zu übernehmen.

 

Nach Punkt 3.6 der staatlichen Förderrichtlinie muss für die JaS ein eigener Raum in der Schule mit der erforderlichen Ausstattung (PC, Telefon, Internetanschluss, abschließbarer Aktenschrank) zur Verfügung stehen, in dem die Jugendhilfeaufgaben uneingeschränkt wahrgenommen werden können.

 

Zu konkreten Feststellung des Bedarfs im Jugendhilfeausschuss im März 2022 benötige ich nun von der Schule  bis zum 21.02.2022 eine kurze schriftliche Stellungnahme mit einer Aussage darüber, ob die Schule mit dem Träger iSo e.V. einverstanden ist und einer Aussage darüber, ob der Sachaufwandsträger einverstanden ist die Maßnahme mitzufinanzieren (ein Beschluss des entsprechenden Gremiums wäre dann noch notwendig, kann aber erst nach der Feststellung des konkreten Stellenumfangs im Jugendhilfeausschuss erfolgen).

 

Die Antragstellung der staatlichen Förderung erfolgt dann über iSo e.V. Zur Abstimmung von Konzeption und Kooperationsvereinbarung würde ich dann wieder auf die Beteiligten zukommen.

 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Davids

Dipl. Sozialpädagoge (FH)

 

Landratsamt Bamberg

Fachbereich 22 Jugend & Familie

 

 

Laut dem Finanzierungsbeispiel betragen die Kosten für die VG als Sachaufwandsträger 21.666 € jährlich. Die Kosten werden, wie bei der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule, entsprechend den Schülerzahlen auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.“

 

VG Vorsitzender Roppelt begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Rektor Hennemann, der online der Sitzung zugeschaltet war.

 

Rektor Hennemann erklärte, dass dazu eine Befragung der Lehrer erfolgt ist, Diese bestätigten die Notwendigkeit, bereits in der Grundschule Jugendsozialarbeit anzubieten. Es gibt viele Jugendliche und Kinder, die soziale oder familiäre Probleme hätten, auch erhöhte Aggressivität oder erzieherische Probleme sind vorhanden. Daher müsse die Beratung schon früher erfolgen. Es kann eine Einzelfallberatung, aber auch eine Beratung der Familie und wo nötig auch eine Kooperation mit dem Jugendamt oder anderen Organisationen abgestimmt werden. Der Sozialarbeiter unterliegt der Schweigepflicht und ist somit eine Vertrauensperson. Dies sei ein super Angebot für Eltern. Aktueller Träger ist ISO, dies wäre auch der Partner für die Grundschule. Zum 01.09. sei Beginn geplant, damit wäre im Haushalt ¼ der Summe für dieses Jahr nötig.

 

VG Vorsitzender Roppelt ergänzte, dass die zusätzliche halbe Stelle für die Grundschule in Baunach und Reckendorf geplant sei.

 

Weitere Fragen lagen keine vor.


Beschluss:          14  0

 

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Einführung des Projektes der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Baunach zu und ist bereit die Restkosten gemäß Finanzierungsbeispiel für eine Halbtagsstelle zu übernehmen (derzeit 21.666 €). Gemeinschaftsvorsitzender Roppelt wird ermächtigt einen Kooperationsvertrag mit iSo e. V. abzuschließen. Die Kosten sind gemäß den Grundschülerzahlen (Stichtag 01.10. des jeweiligen Schuljahres) auf die Mitgliedsgemeinden umzulegen.