Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Trauungen des Standesamtes Baunach (Angelegenheit Verwaltungsgemeinschaft – Zuständigkeit Gemeinschaftsversammlung wie bei den Bestellungen der Bürgermeister zu Trauungsstandesbeamten) werden im Rathaus Baunach (Sitzungssaal) und auch in den Rathäusern in Reckendorf, Lauter und Gerach (jeweils Sitzungssaal) abgehalten. Diese Räumlichkeiten werden alle ohne ein extra Nutzungsentgelt vom „Standesamt Baunach“ (jeweils von den Gemeinden) für Trauungen zur Verfügung gestellt.

 

Weiterhin wurden in der Vergangenheit der Konferenzraum im Bürgerhaus Lechner-Bräu sowie das Haus der Kultur in Reckendorf als zusätzliche Trauräume des Standesamtes Baunach gewidmet.

 

Diese Räumlichkeiten stehen allen Trauwilligen aus dem gesamten Bereich der VG Baunach als Trauräume zur Verfügung.

 

Da sich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach kein separater Trauraum befindet, hat Erster Bürgermeister Roppelt vorgeschlagen, die umfangreich sanierte Zehntscheune in Baunach, ergänzend zu den bisherigen Traumöglichkeiten, auch zu einem Trauraum des Standesamtes Baunach zu widmen. Eine Abklärung mit dem Landratsamt Bamberg (Standesamtsaufsicht) ist erfolgt. Das Landratsamt Bamberg, Herr Richter, hat in einem Telefonat vom 16.08.2022, einer Widmung zugestimmt. Bildmaterial zu den Räumlichkeiten sind der Standesamtsaufsicht nach Widmung vorzulegen. Eine Nutzung für religiöse Zwecke ist ausgeschlossen. Ebenfalls sollten sich keine religiösen Symbole im Trauraum befinden. Ein „Gaststättenbetrieb“ ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Räumlichkeit muss allen Trauwilligen aus dem gesamten Bereich der VG Baunach als Trauraum zur Verfügung stehen. Eine Trauung in würdigem Rahmen, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, muss gewährleistet sein. Gegen die Widmung der Zehntscheune zum Trauraum, wie vorstehend  gefordert, bestehen laut Landratsamt Bamberg keine Bedenken.

 

Bei einer Nutzung als Trauraum kann nicht anschließend gleich die Hochzeitsfeier stattfinden. Die Nutzung des Raumes kann bei entsprechender Widmung von allen Trauungsstandesbeamten aus dem Bereich der VG Baunach (Bürgermeister als Eheschließungsstandesbeamte, Standesbeamte der Verwaltung) genutzt werden. Wenn keine andere Belegung vorgemerkt ist, steht der Raum für Trauungen zur Verfügung und kann nicht abgelehnt werden.

 

Der Stadtrat Baunach hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Zehntscheune in Baunach soll für Trauungen zur Verfügung gestellt werden. Es wird hiermit an die Gemeinschaftsversammlung der VG Baunach ein Antrag gestellt, dass dort einer Widmung als Trauraum für das Standesamt Baunach zugestimmt wird. Die Nutzung steht dann allen Trauwilligen aus dem gesamten Bereich der VG Baunach zu den gleichen Konditionen zur Verfügung. Die Nutzung als Trauraum kann aber nur erfolgen, wenn nicht vorher bereits einer anderen Belegung zugestimmt wurde.

Für die Nutzung als Trauraum wird eine Gebühr von 50,00 € festgelegt. Hinsichtlich einer verwaltungsvereinfachten Abwicklung besteht Einverständnis damit, dass die Nutzungsgebühr von den Eheleuten direkt an die Stadt Baunach beglichen wird (keine Verrechnung von der Stadt Baunach an die VG Baunach/Standesamt und keine Rechnungstellung durch die VG Baunach/Standesamt an die Eheleute).

 

Die Gemeinschaftsversammlung kann nun einen Beschluss zur Widmung als Trauraum fassen und die Zehntscheune ab diesem Zeitpunkt als weiterer Trauraum genutzt werden.

 


Beschluss:          11 : 1

 

Die Gemeinschaftsversammlung hat Kenntnis von der Beschlussfassung des Stadtrates Baunach vom

13.09.2022. Die Gemeinschaftsversammlung widmet mit sofortiger Wirkung als weiteren Trauraum die Zehntscheune in Baunach als Trauraum des Standesamtes Baunach. Der vorgeschlagenen verwaltungsvereinfachten Abwicklung hinsichtlich der Gebührenerhebung wird zugestimmt.