Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Umsätze ab 1.1.2023 (Verlängerung in § 27 Abs. 22a UStG)

Umsätze unterliegen nunmehr der Umsatzsteuer, sofern die juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) auf privatrechtlicher Grundlage tätig wird. Übt die jPöR Tätigkeiten aus, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, so unterliegen die Umsätze nur dann der Umsatzsteuer, sofern eine Behandlung der jPöR als Nichtunternehmer im Hinblick auf diese Tätigkeiten zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.

Das UStG definiert in § 2b Abs. 1 – 3 UStG, wann keine größere Wettbewerbsverzerrung anzunehmen ist.

 

Dies ist der Fall bei:

 

-          fehlender Marktrelevanz der Tätigkeit

-          Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von 17.500 €

-           steuerfreier Tätigkeit bei Ausübung auf privatrechtlicher Grundlage

-          begünstigter Zusammenarbeit verschiedener jPöR (BMF vom 14.11.2019 beachten)

 

Die jährlichen Einnahmen übersteigen die Geringfügigkeitsgrenze von 17.500 €, so dass Umsatzsteuer ab 2023 anfällt.

Für die Anpassung der Gebühren und Beiträge, muss die Satzung geändert werden.

 

Änderungen in rot

Aktuelle Satzung gültig bis 31.12.2022

Neue Satzung gültig ab 01.01.2023

. § 3 erhält folgende Fassung:

 

Für die Benutzung der Schwimmhalle werden folgende Gebühren für 90 Minuten erhoben:

 

1)       Eintrittsgebühren normal:

a)  für Erwachsene
(Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr)                2,50 €

b)  für Kinder und Jugendliche
vom 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr                       2,00 €

c)  Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt; sie müssen jedoch in Begleitung einer mehr als 18 Jahre alten Aufsichtsperson sein.

 

2)       Verbilligte Zehnerkarten:

a)  Zehnerkarte für Erwachsene (siehe Nr. 1 a)                22,50 €

b)  Zehnerkarte für Kinder u.Jugendl. (siehe Nr. 1 b)      18,00 €

 

3)       Verbilligte Familienkarten
(für die Eltern und deren Kinder):

a)  Familientageskarte                                                  6,00 €

b)  Zehnerfamilienkarte                                                        55,00 €

 

4)       Die Nachgebühr für die Überschreitung der Badezeit beträgt eine weitere Eintrittsgebühr für 90 Minuten.

 

5)       Gruppengebühren für 60 Minuten mit Aus- und Ankleiden:

a)        Kinderschwimmkurse – Vereine                   40,00 €

b)        Kinderschwimmkurse – VHS (siehe Nr. 2 b)     18,00 €

c)        Babyschwimmen                                              35,00 €

d)        Erwachsenenkurse – VHS (siehe Nr. 2 a)        22,50 €

e)        Erwachsenenkurse sonstige Veranstalter        60,00 €

f)         Gewerbliche Tauchschulen                                          60,00 €

g)        Auswärtige Wasserwacht (siehe Nr. 2 b)         18,00 €

 

6)       Gebühren für Auswärtige Schulen pro Schüler:      1,50 € für 90 Minuten.

 

7)       Übrige Gebühren:

a)  Verunreinigungsgebühr nach tatsächlichem Aufwand, mindestens                                                                  25,00 €

b) Ersatz für verlorene Garderobenschlüssel                       15,00 €

 

8)       Für schwerbehinderte Menschen (GdB 50 und höher) wird gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises die Gebühr für Kinder und Jugendliche (siehe Nr. 1b bzw. 2b) erhoben.

9)       Für Inhaber einer Ehrenamtskarte wird gegen Vorlage der Ehrenamtskarte und eines amtlichen Ausweisdokumentes keine Eintrittsgebühr erhoben.

 

 § 3 erhält folgende Fassung:

 

Für die Benutzung der Schwimmhalle werden folgende Gebühren für 90 Minuten erhoben:

 

1)       Eintrittsgebühren normal:

a)  Für Erwachsene
(Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr)                3,00 €

b)  für Kinder und Jugendliche
vom 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr                2,50 €

c)  Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt; sie müssen jedoch in Begleitung einer mehr als 18 Jahre alten Aufsichtsperson sein.

 

2)       Verbilligte Zehnerkarten:

a)  Zehnerkarte für Erwachsene (siehe Nr. 1 a)              27,00 €

b)  Zehnerkarte für Kinder u.Jugendl. (siehe Nr. 1 b)       22,50 €

 

3)       Verbilligte Familienkarten
(für die Eltern und deren Kinder):

a)  Familientageskarte                                                 7,00 €

b)  Zehnerfamilienkarte                                          65,00 €

 

4)       Die Nachgebühr für die Überschreitung der Badezeit beträgt eine weitere Eintrittsgebühr für 90 Minuten.

 

5)       Gruppengebühren für 60 Minuten mit Aus- und Ankleiden:

a)        Kinderschwimmkurse – Vereine                   45,00 €

b)        Kinderschwimmkurse – VHS (siehe Nr. 2 b)     20,00 €

c)        Babyschwimmen                                                         40,00 €

d)        Erwachsenenkurse – VHS (siehe Nr. 2 a)        25,00 €

e)        Erwachsenenkurse sonstige Veranstalter        65,00 €

f)         Gewerbliche Tauchschulen                                          65,00 €

g)        Auswärtige Wasserwacht (siehe Nr. 2 b)         20,00 €

 

Bei Gruppennutzungen über 60 Minuten hinaus werden je angefangener viertel Stunde zusätzliche Gebühren in Höhe von einem viertel (1/4) der Gruppengebühr fällig.

 

 

6)       Gebühren für Auswärtige Schulen pro Schüler:     2,00 € für 90 Minuten.

 

7)       Übrige Gebühren:

a)  Verunreinigungsgebühr nach tatsächlichem Aufwand, mindestens                                                                30,00 €

b) Ersatz für verlorene Garderobenschlüssel                      20,00 €

 

8)       Für schwerbehinderte Menschen (GdB 50 und höher) wird gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises die Gebühr für Kinder und Jugendliche (siehe Nr. 1b bzw. 2b) erhoben.

9)       Für Inhaber einer Ehrenamtskarte wird gegen Vorlage der Ehrenamtskarte und eines amtlichen Ausweisdokumentes keine Eintrittsgebühr erhoben.

 

 

§ 5 Mehrwertsteuer wird eingefügt

 

Die Beiträge und Gebühren enthalten die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

 

 

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Der Gemeinschaftsvorsitzende stellt die Belegungszahlen des Hallenbades von September 2021 bis Juli 2022 vor.

 

 


Beschluss:          12 : 0

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle der Verwaltungsgemeinschaft Baunach (Schwimmhallen – Gebührensatzung) zu erlassen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle der Verwaltungsgemeinschaft Baunach nach Ausfertigung durch den Gemeinschaftsvorsitzenden im Mitteilungsblatt der VG Baunach amtlich bekanntzumachen und die neue Fassung im Internet einzustellen.