Sitzung: 27.09.2022 Gemeinschaftsversammlung
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Umsätze ab 1.1.2023 (Verlängerung in § 27 Abs. 22a UStG)
Umsätze unterliegen nunmehr der Umsatzsteuer, sofern die juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) auf privatrechtlicher Grundlage tätig wird. Übt die jPöR Tätigkeiten aus, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, so unterliegen die Umsätze nur dann der Umsatzsteuer, sofern eine Behandlung der jPöR als Nichtunternehmer im Hinblick auf diese Tätigkeiten zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
Das UStG definiert in § 2b Abs. 1 – 3 UStG, wann keine größere Wettbewerbsverzerrung anzunehmen ist.
Dies ist der Fall bei:
- fehlender Marktrelevanz der Tätigkeit
-
Unterschreiten
der Geringfügigkeitsgrenze von 17.500 €
- steuerfreier Tätigkeit bei Ausübung auf privatrechtlicher Grundlage
- begünstigter Zusammenarbeit verschiedener jPöR (BMF vom 14.11.2019 beachten)
Die jährlichen Einnahmen übersteigen die Geringfügigkeitsgrenze von 17.500 €, so dass Umsatzsteuer ab 2023 anfällt.
Für die Anpassung der Gebühren und Beiträge, muss die Satzung geändert werden.
Änderungen in rot
Aktuelle Satzung gültig bis 31.12.2022 |
Neue Satzung gültig ab 01.01.2023 |
. § 3 erhält folgende Fassung: Für die
Benutzung der Schwimmhalle werden folgende Gebühren für 90 Minuten erhoben: 1)
Eintrittsgebühren normal: a) für Erwachsene b) für Kinder und
Jugendliche c) Kinder unter 6
Jahren haben freien Eintritt; sie müssen jedoch in Begleitung einer mehr als
18 Jahre alten Aufsichtsperson sein. 2)
Verbilligte Zehnerkarten: a) Zehnerkarte für Erwachsene
(siehe Nr. 1 a) 22,50 € b) Zehnerkarte für Kinder
u.Jugendl. (siehe Nr. 1 b) 18,00 € 3)
Verbilligte Familienkarten a) Familientageskarte
6,00 € b) Zehnerfamilienkarte 55,00 € 4)
Die Nachgebühr für die Überschreitung der Badezeit
beträgt eine weitere Eintrittsgebühr für 90 Minuten. 5)
Gruppengebühren für 60 Minuten mit Aus- und
Ankleiden: a)
Kinderschwimmkurse – Vereine 40,00 € b)
Kinderschwimmkurse – VHS (siehe Nr. 2 b) 18,00 € c)
Babyschwimmen 35,00 € d)
Erwachsenenkurse – VHS (siehe Nr. 2 a) 22,50 € e)
Erwachsenenkurse sonstige Veranstalter 60,00 € f)
Gewerbliche Tauchschulen 60,00 € g)
Auswärtige Wasserwacht (siehe
Nr. 2 b) 18,00 € 6)
Gebühren für Auswärtige Schulen pro
Schüler: 1,50 € für 90 Minuten. 7)
Übrige Gebühren: a) Verunreinigungsgebühr nach
tatsächlichem Aufwand, mindestens
25,00 € b) Ersatz für verlorene
Garderobenschlüssel 15,00 € 8)
Für schwerbehinderte Menschen (GdB 50 und höher)
wird gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises die Gebühr für Kinder und
Jugendliche (siehe Nr. 1b bzw. 2b) erhoben. 9)
Für Inhaber einer Ehrenamtskarte wird gegen
Vorlage der Ehrenamtskarte und eines amtlichen Ausweisdokumentes keine
Eintrittsgebühr erhoben. |
§ 3
erhält folgende Fassung: Für die
Benutzung der Schwimmhalle werden folgende Gebühren für 90 Minuten erhoben: 1)
Eintrittsgebühren normal: a) Für Erwachsene b) für Kinder und
Jugendliche c) Kinder unter 6
Jahren haben freien Eintritt; sie müssen jedoch in Begleitung einer mehr als
18 Jahre alten Aufsichtsperson sein. 2)
Verbilligte Zehnerkarten: a) Zehnerkarte für Erwachsene
(siehe Nr. 1 a)
27,00 € b) Zehnerkarte für Kinder
u.Jugendl. (siehe Nr. 1 b) 22,50 € 3)
Verbilligte Familienkarten a) Familientageskarte 7,00 € b) Zehnerfamilienkarte 65,00 € 4)
Die Nachgebühr für die Überschreitung der
Badezeit beträgt eine weitere Eintrittsgebühr für 90 Minuten. 5)
Gruppengebühren für 60 Minuten mit Aus- und
Ankleiden: a)
Kinderschwimmkurse – Vereine 45,00
€ b)
Kinderschwimmkurse – VHS (siehe Nr. 2 b) 20,00 € c)
Babyschwimmen 40,00 € d)
Erwachsenenkurse – VHS (siehe Nr. 2 a) 25,00 € e)
Erwachsenenkurse sonstige Veranstalter 65,00 € f)
Gewerbliche Tauchschulen 65,00 € g)
Auswärtige Wasserwacht (siehe
Nr. 2 b) 20,00 € Bei
Gruppennutzungen über 60 Minuten hinaus werden je angefangener viertel Stunde
zusätzliche Gebühren in Höhe von einem viertel (1/4) der Gruppengebühr
fällig. 6)
Gebühren für Auswärtige Schulen pro
Schüler: 2,00 € für 90 Minuten. 7)
Übrige Gebühren: a) Verunreinigungsgebühr nach
tatsächlichem Aufwand, mindestens
30,00 € b) Ersatz für verlorene
Garderobenschlüssel 20,00 € 8)
Für schwerbehinderte Menschen (GdB 50 und höher)
wird gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises die Gebühr für Kinder und
Jugendliche (siehe Nr. 1b bzw. 2b) erhoben. 9)
Für Inhaber einer Ehrenamtskarte wird gegen
Vorlage der Ehrenamtskarte und eines amtlichen Ausweisdokumentes keine Eintrittsgebühr
erhoben. |
|
§ 5 Mehrwertsteuer wird eingefügt Die Beiträge und Gebühren enthalten die Mehrwertsteuer in der
jeweils gesetzlichen Höhe. |
Informationen in bzw. aus der Sitzung:
Der Gemeinschaftsvorsitzende stellt die Belegungszahlen des Hallenbades von September 2021 bis Juli 2022 vor.
Beschluss: 12
: 0
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die von der Verwaltung
vorgelegte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Schwimmhalle der Verwaltungsgemeinschaft Baunach (Schwimmhallen –
Gebührensatzung) zu erlassen. Die Satzung ist Bestandteil
dieses Beschlusses. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 1.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Schwimmhalle der Verwaltungsgemeinschaft Baunach
nach Ausfertigung durch den Gemeinschaftsvorsitzenden im Mitteilungsblatt der
VG Baunach amtlich bekanntzumachen und die neue Fassung im Internet
einzustellen.