Die Mitglieder der VG Gemeinschaftsversammlung haben mit der Sitzungsladung den folgenden Sachverhalt zur Kenntnis erhalten:

 

„Zum Erhalt eines wohnortnahen, differenzierten und gerechten Bildungsangebots von hoher Qualität wurde mit Kooperationsvertrag vom 31.05.2010 zusammen mit den Hauptschulen des Schulverbandes Breitengüßbach, des Marktes Rattelsdorf und des Marktes Zapfendorf der Schulverbund Mittelschule „Oberes Maintal“ gegründet.

 

In § 6 des Kooperationsvertrages wurde geregelt, dass jede Vertragspartei den Schulaufwand für die Schule, für die er Aufwandsträger ist, selbst trägt. Zum damaligen Zeitpunkt war diese Regelung gerecht, da sich die Schüler fast gleichermaßen auf die verschiedenen Schulstandorte verteilt haben.

 

Durch strukturell bedingte Veränderungen in den vergangenen Jahren haben sich die Schülerströme verändert. Aus diesem Grund ist es notwendig eine neue, gerechte Regelung bezüglich der Sachaufwandskosten im Schulverbund festzulegen.

 

In einer Besprechung der beteiligten Kommunen als Sachaufwandsträger des Schulverbundes MOM am 19.06.2023 einigte man sich, dass der jeweilige Sachaufwandsträger an die aufnehmenden Schulverbände einen Beitrag in Höhe von ½ (somit derzeit 737,50 €) des nach Art. 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz gültigen Gastschulbeitrages (derzeit 1.475 €) pro Schüler entrichtet. Stichtag für die Festlegung der Schülerzahlen ist der 1. 10 des Schuljahres, die Beiträge sind am 1. Juli eines jeden Haushaltsjahres fällig.

 

Nachrichtlich:

Der Mittelschulverbund Aurachtal berechnet einen Beitrag in Höhe von 2/3 des Gastschulbeitrages.

Im „Schulverband“ Baunach beträgt die Umlage für den Sachaufwand im Haushaltsjahr 2023 1.902,47 € pro Schüler mit Wohnsitz im Bereich der VG Baunach

 

Mit der Ladung haben die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung die 4. Änderung zum öffentlichen-rechtlichen Kooperationsvertrag erhalten.

 

Im Schuljahr 2023/2024 werden sich die Schülerströme wie folgt darstellen:

 


Beschluss:          14 : 0

 

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der 4. Änderungsvereinbarung zur Änderung des § 6 Abs. 2 und Abs. 3 des Kooperationsvertrages zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Baunach als Rechtsnachfolger des Schulverbandes Baunach, dem Schulverband Breitengüßbach, dem Markt Rattelsdorf und dem Markt Zapfendorf für den Schulverbund Mittelschule „Oberes Maintal“ vom 31.05.2010 zu.