Die Nutzung der Räume in den Schulgebäuden, die von der Verwaltungsgemeinschaft vermietet werden, muß öffentlich-rechtlich geregelt werden, um eine Steuerpflicht bei den Nutzungsentgelten zu vermeiden. Öffentlich-rechtliche Gebühren über eine Gebührensatzung können nur für öffentliche Einrichtungen erhoben werden. Dies erfolgt über eine Widmung in einer entsprechenden Satzung.

Der beigefügte Entwurf einer Schulbenutzungssatzung regelt die Zulassung zu den öffentlichen Einrichtungen in den beiden Schulgebäuden. Für jede Benutzung muss dann ein Nutzungsvertrag geschlossen werden, der genauere Bestimmungen enthält. In die Satzung wurde die bisherige Praxis der Nutzungen eingearbeitet.

 


Beschluss:          14 : 0

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über die Benutzung von Räumen in der Grund- und Mittelschule der Verwaltungsgemeinschaft Baunach (Schulbenutzungssatzung - SchBS)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Der Gemeinschaftsvorsitzende Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.