Die Mitglieder der VG Gemeinschaftsversammlung haben mit der Sitzungsladung den folgenden Sachverhalt zur Kenntnis erhalten:

 

„Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Reckendorf sowie den Stadtteil Reckenneusig mit Leucherhof der Stadt Baunach und versorgt diese mit Trinkwasser. Der Zweckverband soll aufgelöst werden, die Aufgabe der Wasserversorgung fiele damit an die beiden Gemeinden zurück, die die Nachfolgeregelung bereits vertraglich festgeschrieben haben. Sobald es sich wieder um gemeindliche Aufgaben handelt, sind die Verwaltungsaufgaben von der Verwaltungsgemeinschaft auszuführen (Art. 4 Abs. 2 Satz 2 VGemO). Ein genauer Zeitpunkt der Auflösung steht allerdings noch nicht fest, da zunächst noch fördertechnische und eigentumsrechtliche Punkte zu klären sind.

Der Zweckverbandsvorsitzende teilte nun mit, dass die Verwaltungskraft des Wasserzweckverbandes ihren Arbeitsvertrag gekündigt habe. Bevor nun der Wasserzweckverband erneut eine Verwaltungskraft anstellt, wird die Übernahme der Verwaltungstätigkeiten durch die Verwaltungsgemeinschaft als zweckmäßig erachtet.

Für den Wasserzweckverband hat dies den Vorteil, dass einige Aufgaben, die mit der Führung einer Geschäftsstelle einhergehen (Datenschutzkonzept, Informationssicherheitskonzept, etc.) entfallen. Darüber hinaus können auch für die Bürgerinnen und Bürger Schnittstellenproblematiken (z.B. bei Erschließungsmaßnahmen – Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) vermieden werden.

Mit der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung würde die Verwaltungsgemeinschaft sämtliche Verwaltungsaufgaben einschließlich der Geschäftsführung vom Wasserzweckverband übernehmen. Sie würde damit an die Weisungen des Zweckverbandsvorsitzenden gebunden sein und somit weisungsgebunden arbeiten.

 

Als Entschädigung für den damit einhergehenden Aufwand erhält die Verwaltungsgemeinschaft einen Pauschalbetrag in Höhe von 14.000,00 € pro Jahr.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Wasserzweckverbandes würden innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft auf mehrere Sachgebiete aufgeteilt, dies umfasst zum Beispiel:

 

  • Beitragsbescheide: Bauamt
  • Personalabrechnungen: Personalstelle
  • Satzungsfragen: Geschäftsleitung
  • Sitzungswesen: Hauptverwaltung
  • Haushaltsrecht, Abrechnung, Kassenwesen: Finanzverwaltung

 

Der Mehraufwand für die Übernahme der Aufgaben hält sich größtenteils in Grenzen, nur in der Finanzverwaltung müsste hierfür ein zusätzliches Stundenkontingent (z.B. durch Aufstockung von Beschäftigten) aufgebracht werden. Dies könnte jedoch über die o.g. Entschädigung finanziert werden.

Nach Auflösung des Wasserzweckverbandes sind diese Aufgaben jedoch ohne entsprechende Kompensation von der Verwaltungsgemeinschaft zu erledigen, wie dies auch in Baunach und Gerach der Fall ist.“


Beschluss:          13 : 0

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Baunach hat Kenntnis vom Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine Zweckvereinbarung zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben zusammen mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe und billigt diesen vollinhaltlich und ohne Vorbehalte. Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung für die Verwaltungsgemeinschaft Baunach abzuschließen. Die Zweckvereinbarung soll nach Zustimmung des Wasserzweckverbandes und dem Ausscheiden der bisherigen Beschäftigten in Kraft treten.

 

(ohne VG Gemeinschaftsversammlungsmitglied Deinlein wegen persönlicher Beteiligung)