Sitzung: 25.07.2023 Gemeinschaftsversammlung
Die Mitglieder der VG
Gemeinschaftsversammlung haben mit der Sitzungsladung den folgenden Sachverhalt
zur Kenntnis erhalten:
„Die Elektrotechnik der Grundschule Reckendorf ist insuffizient. Schon bei Einsatz bisheriger elektrotechnischer Geräte ist die Absicherung und Leitungskapazität ungenügend; der Einsatz der seitens der Verwaltungsgemeinschaft beschlossenen White-Boards ist damit undenkbar.
Nach mehreren Vorgesprächen hatte die Gemeinde vergangenes Jahr Angebote für die Teilsanierung der Elektrotechnik erholt. In der Sitzung vom 14.09.2023 hob der Gemeinderat die Ausschreibung auf, um Fördermittel nach den Schulförderrichtlinien zu erholen.
Dabei erwies sich, dass eine Förderung der vorgesehen Maßnahme insbesondere daran scheitert, dass die Grundschule Reckendorf für die Förderung über Schulmittel als Teil der Grundschule Baunach gesehen wird und die denkbaren Fördermittel im Rahmen der Gesamtsanierung der Schule Baunach bereit verplant sind. Der Bewilligung von Fördermitteln liegt stets die Schule als Ganzes zugrunde.
Die Fördermöglichkeiten zugunsten der Grundschule Baunach sind daher mit der Schulhaussanierung Baunach aufgebraucht. Die Teilsanierung der Elektrotechnik an der Schule Reckendorf ist fördertechnisch bereits in der Schulsanierung Baunach enthalten und nicht isoliert förderfähig.
Um einen geordneten Schulunterricht mit dem Einsatz moderner strombasierter Technik weiter zu gewährleisten, ist eine Verstärkung der vorhandenen Elektrotechnik unumgänglich. Nach dem Mietvertrag muss die Gemeinde Reckendorf als Vermieter die erforderliche Verkehrssicherheit aufrechterhalten. Dem würde der aktuelle Ausbauzustand genügen.
Verbesserungen der Mietsache kann der Mieter grundsätzlich nicht einfordern. Für eine Unterrichtsgestaltung nach aktuellem Standard sind sie aber notwendig. Weil die Investition grundsätzlich der Gemeinde Reckendorf als Schuleigentümerin verbleibt, ist die Teilung des Kostenaufwandes für die elektrotechnische Nachrüstung der Schule denkbar. Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat sich in seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 mit dieser Thematik befasst und beschlossen, der Verwaltungsgemeinschaft eine hälftige Aufteilung der Kosten vorzuschlagen. Die Gemeinde würde dann nicht nur den aktuellen Stand ertüchtigen, sondern die Elektroinstallation entsprechend verbessern, um die geplante und zunehmende Digitalisierung im Unterricht zu ermöglichen. Ausgehend von dem Angebot der damals billigstnehmenden Fa. Elektro Koch vom Juli 2021 über 120.405,22 € ergäbe dies beidseits Kosten von Höhe von jeweils 60.202,61 €.
Die Verwaltung hat eine entsprechende Vereinbarung aufgesetzt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Sollte eine solche Kostenvereinbarung in Frage kommen, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, diese noch mit der überörtlichen Rechnungsprüfung abzustimmen. Hierdurch kann vermieden werden, dass bei einer entsprechenden Prüfung in einigen Jahren Rückforderungen auf die Gemeinde zukommen können.“
Beschluss: 13
: 0
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Baunach hat Kenntnis vom Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine
Zweckvereinbarung zur gemeinschaftlichen Sanierung der Elektroinstallation im
Grundschulgebäude Reckendorf zusammen mit der Gemeinde Reckendorf und billigt
diesen vollinhaltlich und ohne Vorbehalte. Der Gemeinschaftsvorsitzende wird
ermächtigt, die Zweckvereinbarung für die Verwaltungsgemeinschaft Baunach
abzuschließen. Die Zweckvereinbarung soll nach Zustimmung der Gemeinde
Reckendorf sowie der rechtlichen Klärung mit der Rechnungsprüfung in Kraft
treten.
(ohne VG Gemeinschaftsversammlungsmitglied Deinlein wegen persönlicher
Beteiligung)